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Euro-Betriebsrats-Richtlinie: Änderungen geplant
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Bereits 1999 hätte die EU-Kommission die Überarbeitung der Eurobetriebsrat-Richtlinie (EBR) aus dem Jahr 1994 in Angriff nehmen sollen. Doch erst im April 2004 leitete die Europäische Kommission das Revisionsverfahren ein, im März 2005 begann die zweite Phase der Konsultationen. Die Arbeitgeberverbände hatten jahrelang strikt gegen jede Verbesserung der Richtlinie lobbyiert. Das Vorhaben der Kommission stellt also einen großen Erfolg für die Gewerkschaften dar. Eine Studie der Universität Manchester zeigte im November 2005 anhand der Befragung von mehr als 400 EBR-Mitgliedern den Handlungsbedarf des Gesetzgebers auf. Im September 2006 sprach sich der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) mehrheitlich für eine Revision der Eurobetriebsrats-Richtlinie aus und setzte die Europäische Kommission damit unter Zugzwang. Im Augenblick arbeitet die EU-Kommission an einer Neuauflage der Richtlinie, die wahrscheinlich Mitte Februar dieses Jahres den Europäischen Sozialpartner/-innen zur Konsultation vorgelegt wird.
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| Der jetzt vorliegende Entwurf der Kommission erfüllt die wesentlichen Kernforderungen des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) nach einer Verbesserung der EBR-Richtlinie. |
- Eliminierung oder zumindest Reduzierung der Schwellenwerte auf 500 Arbeitnehmer/-innen (100 Arbeitnehmer/-innen in zwei Mitgliedstaaten).
- Verbesserungen bei Training, zwei-jährliche EBR-Treffen, Vorschriften für außerordentliche EBR-Treffen, etc.
- Bessere Einbeziehung der Gewerkschaften: Klarstellung einer Reihe rechtlicher Unsicherheiten in der bestehenden Eurobetriebsrats-Richtlinie.
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