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Bäcker begrapschte zwei Lehrmädchen und zeigte ihnen Pornofilme
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| 21.03.2008 |
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Mehr als zwei Jahre lang war ein weiblicher Bäckerlehrling ständigen Anzüglichkeiten und Handgreiflichkeiten des Chefs ausgesetzt. Erst als eine jüngere Kollegin die gleichen Erfahrungen machte, fassten die beiden Mädchen Mut und wandten sich an die Arbeiterkammer. Ergebnis: Kündigungsentschädigung plus 4500 Euro Schadenersatz. Die AK stellte Antrag auf Entzug der Lehrberechtigung.
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Unglaublich, was die beiden Mädchen bei einer Linzer Bäckerei durchmachen mussten. Anzügliche Bemerkungen und unerwünschte Berührungen waren an der Tagesordnung. Der 62-jährige Bäcker zwang die Mädchen sogar, im Keller der Bäckerei auf seinem Laptop Pornofilme anzuschauen! Die Aufforderung, sie doch in Ruhe zu lassen, blieb ungehört.
Schließlich wandten sich die Mädchen an die Gleichbehandlungs-Beratung der Arbeiterkammer. Auf Anraten der AK erklärten sie den vorzeitigen berechtigten Austritt aus dem Lehrverhältnis. Die AK forderte für sie Schadenersatz ein. |
Entzug der Lehrberechtigung
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Mit Erfolg: Sie bekamen die volle Kündigungsentschädigung sowie 2000 bzw. 2500 Euro Schadenersatz. Der Bäcker bestritt die Vorwürfe gar nicht, zu seinen Filmvorführungen erklärte er, die Mädchen hätten nach Aufklärung verlangt!
Die Arbeiterkammer hat bei der Bezirksverwaltungsbehörde Antrag auf Entzug der Lehrberechtigung und auf Verbot der Beschäftigung jugendlicher Arbeitnehmer/-innen gestellt. |
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