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Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz
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Mit 1. März 2008 ist die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2008 (VGÜ 2008) in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen zur bisherigen VGÜ sind:
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- Ärztinnen und Ärzte, welche die Eignungs- und Folgeuntersuchungen durchführen, müssen sich Kenntnis über die konkreten Arbeitsbedingungen der zu untersuchenden Arbeitnehmer/-innen verschaffen.
- Bei Eignungs- und Folgeuntersuchungen sind spezielle Untersuchungsformulare zu verwenden. Diese stehen unter www.bmwa.gv.at bzw. www.arbeitsinspektion.gv.at zum Download zur Verfügung.
- Sobald aufgrund der Untersuchungsergebnisse festgestellt wird, dass eine Gesundheitsbeeinträchtigung auf die Bedingungen am Arbeitsplatz zurückzuführen ist, muss die Arbeitgeberin / der Arbeitgeber die Evaluierung des betreffenden Arbeitsplatzes bzw. Arbeitsmittels überprüfen und gegebenenfalls neu durchführen. Dies ist jedenfalls erforderlich, wenn die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung "nicht geeignet" oder "geeignet mit Verkürzung des Zeitabstandes bis zur Folgeuntersuchung" lautet.
- Arbeitnehmer/-innen welche Cobalt und Nickel bzw. deren Verbindungen ausgesetzt sind, müssen künftig untersucht werden.
- In Betriebsräumen, in denen kein ständiger Arbeitsplatz eingerichtet ist, darf die Sauerstoffkonzentration zum Zwecke der Brandvermeidung auf 17 %, anstatt früher 18 %, herabgesetzt werden. Die bisherige Untergrenze von 15 % darf jedoch nicht unterschritten werden.
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Auf der Website der Arbeitsinspektion finden Sie
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