|
|
Anspruchsvoraussetzungen für die Notstandshilfe
|
|
|
 |
Arbeitslosen, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erschöpft haben, kann auf Antrag Notstandshilfe gewährt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass sie arbeitsfähig, und arbeitswillig sind und sich in einer sozialen Notlage befinden.
Beachten Sie, dass bei Bezug von Notstandshilfe jede Tätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze zumutbar ist (kein Entgelt- oder Berufsschutz!). Es muss jedoch auf Betreungspflichten, Wegzeiten oder gesundheitliche Einschränkungen Rücksicht genommen werden.
|
|