Sie befinden Sich in:
Navigation überspringen      Wir über uns    Mitgliedschaft    Betriebsräte    Betriebssport    Presse    Sitemap    Kontakt

zur erweiterten Suche
Arbeit & Recht Steuer & Geld Bildung Beruf & Familie Arbeit & Gesundheit Konsument
Sie befinden sich auf folgendem Pfad
 Pfad: Home | Arbeit & Recht | Arbeitslosigkeit | Notstandshilfe
Abfertigung
Arbeit & Behinderung
Arbeitsklima
Arbeitslosigkeit
->
Arbeitslos - was nun?
->
Arbeitslosengeld
->
Gebührenbefreiungen
->
Notstandshilfe
->
Notstandshilfe
->
Pensionsvorschuss & Übergangsgeld
->
Sozialhilfe
->
Zumutbarkeit
Arbeitsverträge
Arbeitszeit
Ausländische Arbeitnehmer/-innen
Beendigung des Dienstverhältnisses
Bewerbung
Insolvenz
Krankheit & Pflege
Lehre
Pension
Urlaub
Anspruchsvoraussetzungen für die Notstandshilfe  

Dauer des Bezuges

Die Notstandshilfe gebührt zeitlich unbegrenzt (solange die Notlage vorliegt), wird jedoch nur befristet für 52 Wochen zuerkannt. Danach muss sie erneut beantragt werden.

Zeiten des Bezugs von Notstandshilfe werden in der Pensionsversicherung als Ersatz- bzw. als Beitragszeiten gewertet. Außerdem besteht während dieses Zeitraums ein Krankenversicherungsschutz.

Antragstellung & Auszahlung

Die Antragstellung muss persönlich bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS Oberösterreich) erfolgen und sollte unmittelbar nach Auslaufen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld erfolgen. Ausbezahlt wird die Notstandshilfe – ebenso wie das Arbeitslosengeld – monatlich im Nachhinein.

Dazuverdienen zur Notstandshilfe

Wollen Sie zur Notstandshilfe dazuverdienen, gelten grundsätzlich dieselben Bestimmungen wie beim Zuverdienst beim Arbeitslosengeld. Ein Zuverdienst ist bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze (€ 349,01 im Jahr 2008) möglich. Bei der Notstandshilfe wird allerdings auch jedes sonstige Einkommen angerechnet, zum Beispiel Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Witwen/Witwerpension.

zurück Seite Seite 1 Wann liegt eine Notlage vor? Höhe der Notstandshilfe
Dauer, Antragstellung und Dazuverdienen


 Verwandte Artikel 
Arbeitslosengeld
Gebührenbefreiungen für Arbeitslose
Pensionsvorschuss und Übergangsgeld
Sozialrechtliche Werte 2008
Kinderbetreuungsgeld


AK Vorarlberg AK Tirol AK Tirol AK Wien AK Kärnten AK Salzburg AK Oberösterreich AK Steiermark AK Niederösterreich AK Burgenland
AK-Portal
 Warenkorb (leer)
 AKOÖ Bezirksstellen
Abfertigungs-Rechner
 Ratgeber & Servicerechner
 Der Rechtsexperte informiert
Kontakt & Beratung
Broschüren
Newsletter
Links für Arbeitnehmer