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Anspruchsvoraussetzungen für die Notstandshilfe
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Dauer des Bezuges
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Die Notstandshilfe gebührt zeitlich unbegrenzt (solange die Notlage vorliegt), wird jedoch nur befristet für 52 Wochen zuerkannt. Danach muss sie erneut beantragt werden.
Zeiten des Bezugs von Notstandshilfe werden in der Pensionsversicherung als Ersatz- bzw. als Beitragszeiten gewertet. Außerdem besteht während dieses Zeitraums ein Krankenversicherungsschutz. |
Antragstellung & Auszahlung
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| Die Antragstellung muss persönlich bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS Oberösterreich) erfolgen und sollte unmittelbar nach Auslaufen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld erfolgen. Ausbezahlt wird die Notstandshilfe – ebenso wie das Arbeitslosengeld – monatlich im Nachhinein. |
Dazuverdienen zur Notstandshilfe
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| Wollen Sie zur Notstandshilfe dazuverdienen, gelten grundsätzlich dieselben Bestimmungen wie beim Zuverdienst beim Arbeitslosengeld. Ein Zuverdienst ist bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze (€ 349,01 im Jahr 2008) möglich. Bei der Notstandshilfe wird allerdings auch jedes sonstige Einkommen angerechnet, zum Beispiel Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Witwen/Witwerpension. |
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