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Was kostet die Eigenheim-Versicherung?  

10.04.2008
Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat zehn Versicherungsangebote für ein Einfamilienhaus mit einer Wohnnutzfläche von 130 Quadratmetern verglichen. Alle Angebote enthalten einen Schutz des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, und Leitungswasserschäden sowie eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz. Ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten sind eine Haushaltsversicherung samt einer Privat-Haftpflichtversicherung. Ergebnis: Der entsprechende Versicherungsschutz kostet pro Jahr zwischen 480,40 und 995,82 Euro.

Der Preis-Leistungsvergleich zum Download (pdf/14 kb).

Das Angebot wurde für ein Einfamilienhaus bestehend aus Keller, Erdgeschoss und Mansarde in gehobener Ausführung mit angebauter Garage eingeholt. Besondere Vorgaben waren unter anderem ein Verzicht auf den Einwand einer Unterversicherung, kein Selbstbehalt im Schadensfall sowie der Ersatz von Schäden zum Neuwert.

Genereller Neuwertersatz

In den letzten Jahren sind viele neue Angebote auf den Markt gekommen, die einen generellen Neuwertersatz vorsehen. Die Entschädigung erfolgt dabei auch bei älteren Sachen ohne Wertminderung durch Alter oder Abnützung. Teilweise ausgenommen vom Neuwertersatz sind jedoch Tapeten, Malerei sowie textile Wand und Bodenbeläge, Elektrogeräte, die ein gewisses Alter aufweisen, Boden- und Kellerkram sowie Sachen, die nicht mehr verwendbar und dauernd entwertet sind.

Leitungswasserschäden

Recht unterschiedlich ist bei den verglichenen Produkten das Ausmaß des Rohrersatzes innerhalb des Gebäudes. Dieser reicht von sechs Meter (Oberösterreichische und Donau) über zehn Meter bis zum unbegrenzten Schutz (Allianz und Zürich). Unterschiede gibt es auch bei Schäden an Zu- und Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes. So sind z.B. Zuleitungsrohre auf dem Versicherungsgrundsgrundstück beim Produkt der Oberösterreichischen nicht versichert. Auch bei Schäden an Rohren außerhalb des Grundstückes bieten die Produkte einen recht unterschiedlichen (und zum Teil gar keinen) Ersatz.

Haftpflichtversicherung

Auch hier gibt es große Unterschiede bei den Höchsthaftungssummen. Diese reichen bei der Gebäudehaftpflicht von 750.000 Euro (Allianz, Donau, Wiener Städtische, Wüstenrot, Zürich) über eine Million Euro (Grazer Wechselseitige, Oberösterreichische) bis 1,5 Millionen Euro (Helvetia, Generali), bei der Privathaftpflicht von 750.000 Euro (Allianz, Grazer Wechselseitige, Wüstenrot, Zürich) über 1,2 Millionen Euro (Oberösterreichische, Uniqa) und 1,5 Millionen Euro (Generali und Wiener Städtische) bis 3 Millionen Euro (Helvetia).

Naturkatastrophen (Hochwasser, Überschwemmung usw.)

Elementarschäden wie z.B. Schäden aufgrund eines Hochwassers sind in neueren Produkten häufig bis zu einem Höchstbetrag (zumeist zwischen 3.000 Euro und 8.000 Euro) abgesichert. Manche Versicherer bieten gegen Aufpreis auch einen höheren Schutz an.

Laufzeit

Die Wahl der Laufzeit haben wir den Versicherern überlassen. Die Angebote reichten von drei Jahren bis zu zehn Jahren. Für lange Laufzeiten, z.B. für 10-Jahres-Verträge, gibt es Rabatte (meistens 20 Prozente der Jahresprämie). Diese sind jedoch im Fall einer vorzeitigen Vertragsauflösung, die für Verbraucher erstmals nach drei Jahren und dann jährlich möglich ist, zurückzuzahlen. Auch hier gilt: Verhandeln zahlt sich aus.

Rohbauversicherung

Abgeschlossen werden sollte die Eigenheimversicherung noch vor Baubeginn als so genannte Rohbauversicherung, die als Vorleistung für eine nachfolgende Eigenheimversicherung prämienfrei angeboten wird. Damit kann bereits der Rohbau gegen Gefahren wie z.B. Feuer, Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz, und – sobald das Gebäude rundum komplett abgeschlossen und eingedeckt ist – auch gegen Sturm und Schneedruckschäden versichert werden. Manche Versicherungen bieten sogar Schutz gegen Leitungswasser- und Glasbruchschäden an, Glasbruchschäden allerdings gegen Zusatzprämie. Manchmal ist auch eine Bauherren-Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Die Dauer der Rohbauversicherung beträgt im Normalfall bis zu zwei Jahre. Mit Fertigstellung des Hauses geht die zunächst prämienfreie Rohbauversicherung in die Eigenheimversicherung mit zumeist zehnjähriger Bindung über. Zur Vermeidung einer Obliegenheitsverletzung, die eine Schadensfreiheit nach sich ziehen kann, sind die Fertigstellung und der Einzug ins neue Haus der Versicherung rechtzeitig zu melden.

Worauf Sie bei Abschluss einer Eigenheimversicherung achten sollten:

  • Die Produkte sind im Kernbereich zwar ähnlich, im Detail jedoch sehr unterschiedlich. Holen Sie daher vor Abschluss des Vertrages mehrere Angebote ein und achten Sie auf eine gute Beratung. Lassen Sie sich unbekannte Begriffe (wie z.B. "Versicherung gilt auf erstes Risiko") erklären und fragen Sie nach Leistungsübersichten. Diese erleichtern den Vergleich verschiedener Produkte.
  • Prüfen Sie, ob Ihr gewünschter Versicherungsbedarf (Schwimmbad, Solaranlage, Fußboden- oder Wandheizung, Wintergarten und Dachverglasungen, (natürliche) Umzäunung, Hundehaftpflicht, Aquarium, Wasserbett, erhöhte Haftungsgrenzen für Bargeld, Schmuck und sonstige Wertgegenstände, usw.) abgedeckt ist.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Vertrag keine Klausel enthält, wonach für Sachen, deren Zeitwert unter 40 Prozent des Neuwertes liegt, nur mehr der Zeitwert und nicht der Neuwert ersetzt wird.
  • Die Versicherer bieten eine Vielzahl recht unterschiedlicher Rabatte an. Verhandeln zahlt sich daher immer aus.
  • Wer im Schadensfall einen Selbstbehalt in Kauf nimmt (z.B. 100 Euro), kann zusätzlich Prämie sparen.
  • Am günstigsten kommt die Zahlung mit Bankeinzug. Dabei entfallen die ansonsten verrechneten Zahlscheingebühren. Die Mehrzahl der Versicherer verzichtet bei Zahlung mit Bankeinzug sogar auf Zuschläge, die ansonsten bei unterjähriger Prämienzahlung (z.B. bei monatlicher, vierteljährlicher oder halbjährlicher Prämienzahlung) anfallen.

Damit die Versicherung zahlt,

wenn etwas passiert, sind sogenannte "Obliegenheiten" einzuhalten. So sind bei jeder noch so kurzen Abwesenheit Eingangs- und Terrassentüren, Fenster und alle sonstigen Öffnungen ordnungsgemäß zu verschließen und sämtliche vereinbarten Sicherungsmaßnahmen vollständig zur Anwendung zu bringen (z.B. Alarmanlage). Wird das Haus für länger als 72 Stunden verlassen, so ist der Hauptwasserhahn abzudrehen. Während der Heizperiode sämtliche wasserführenden Leitungen zu entleeren.


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