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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
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Sexuelle Belästigung ist ein Anschlag auf die Menschenwürde, gilt aufgrund des Gleichbehandlungsgesetzes als Diskriminierung und ist seit 1. Mai 2004 ein eigener strafrechtlicher Tatbestand. Gemäß Gleichbehandlungsgesetz stellt auch die Anweisung zur sexuellen Belästigung einen Diskriminierungstatbestand dar.
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