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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz  

Was ist sexuelle Belästigung?

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann die unterschiedlichsten Formen haben. Die Übergriffe können körperlich, sprachlich oder visuell sein, wie zB:

  • Poster von Pin-ups im Arbeitsbereich (auch am Computer)
  • pornografische Bilder am Arbeitsplatz
  • Anstarren, taxierende Blicke
  • anzügliche Witze, Hinterherpfeifen
  • anzügliche Bemerkungen über Figur oder sexuelles Verhalten im Privatleben
  • eindeutige verbale sexuelle Äußerungen
  • unerwünschte Einladungen mit eindeutiger (benannter) Absicht
  • Telefongespräche und Briefe oder E-Mails (oder SMS-Nachrichten) mit sexuellen Anspielungen
  • Versprechen von beruflichen Vorteilen bei sexuellem Entgegenkommen
  • Androhen von beruflichen Nachteilen bei sexueller Verweigerung
  • zufällige/gezielte körperliche Berührungen
  • Aufforderung zu sexuellen Handlungen
  • exhibitionistische Handlungen

Das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsleben definiert sexuelle Belästigung als "... ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten, das die Würde einer Person beeinträchtigt und für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist ... Sexuelle Belästigung liegt vor, wenn dieses Verhalten vom Arbeitgeber, einem Kollegen oder einem Dritten (z. B. einem Kunden) an den Tag gelegt wird, oder wenn der Arbeitgeber es schuldhaft unterlässt, eine angemessene Abhilfe zu schaffen, wenn die Arbeitnehmerin durch Dritte sexuell belästigt wird."

Damit sagt der Gesetzgeber recht klar: Sexuelle Belästigung ist, was als solche empfunden wird und für den Belästiger erkennbar unerwünscht ist. Das kann ein "freundschaftlicher" Klaps sein, eine zweideutige Anspielung oder eine echte handgreifliche Attacke. Auch wenn eine Verhaltensweise von einer Betroffenen im Einzelfall nicht als sexuelle Belästigung empfunden wurde, der Belästiger dies jedoch beabsichtigte, können entsprechende Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

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