 |
|
 |
 |
 |
|
|
Welche Tricks immer mehr Arbeitgeber anwenden
|
|
|
 |
Typische Versetzungsklauseln
|
|
Beispiel 1
|
| "Die Dienstnehmerin wird als Mitarbeiterin in der Organsiation eingesetzt, wobei es dem Dienstgeber vorbehalten bleibt, ihr auch jedwede andere Dienstverwendung zuzuweisen. Der Dienstort ist Wien und Umgebung sowie alle bestehenden und zukünftigen Filialen der XY-Bank." (Österreichische Bank, Bruttomonatsgehalt 2008: 2.100 Euro) |
Beispiel 2
|
"Der Arbeitnehmer wird mit allen in der Verkaufsstelle anfallenden Arbeiten, einschließlich Inventur- und Reinigungsarbeiten, nach näherer Anweisung der Firma bzw des Vorgesetzten beschäftigt. Die Firma ist berechtigt, den Arbeitnehmer in einer anderen Verkaufsstelle einzusetzen." (Lebensmitteleinzelhandel, Verkäuferin/Kassiererin, Bruttomonatslohn 750 Euro, 25 Stunden/Woche)
Achtung:
Derartige Klauseln sind rechtlich zulässig, aber für Arbeitnehmer/-innen ungünstig! |
|
|
 |
 |
 |
|
 |