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Kreditverträge auf dem Prüfstand  

09.05.2008
Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat Kreditverträge der oberösterreichischen Banken überprüft. Das Ergebnis: In allen Verträgen wurden mehrere Klauseln gefunden, die nach Ansicht der AK-Experten/-innen gesetzwidrig sind. Und das obwohl der Oberste Gerichtshof im vergangenem Jahr in einem von der AK OÖ angestrengten Musterprozess zahlreiche Klauseln in Kreditverträgen für rechtswidrig und unwirksam erklärt hat. Die betroffenen Banken wurden nun zur Änderung bzw. zum Streichen dieser Klauseln aufgefordert.

Nehmen Konsumenten/-innen einen Kredit auf, so ist es ihnen kaum möglich herauszufinden, ob Vertragsformblätter oder Allgemeine Geschäftsbedingungen für sie nachteilige Bestimmungen enthalten. Die AK OÖ hat daher in einem Musterprozess gegen eine Bank klären lassen, welche Klauseln rechtswidrig sind. So sind zum Beispiel Vertragsbestimmungen unwirksam, die der Verbraucherin/dem Verbraucher sämtliche Kosten für die Eintreibung der Forderung auferlegen, ohne hierbei auf die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der entsprechenden Maßnahmen Rücksicht zu nehmen. Ebenso wurden Klauseln für gesetzwidrig erklärt, nach denen die Bank einen Kredit vorzeitig fällig stellen darf, auch wenn eine sachliche Rechtfertigung dafür fällt.

Bei einer Überprüfung musste die Arbeiterkammer Oberösterreich nun feststellen, dass Kreditverträge der oberösterreichischen Banken weiterhin solche gesetzwidrigen Klauseln enthalten. Die AK fordert die Banken auf, diese rechtswidrigen Klauseln aus ihren Formblättern und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entfernen. Sollte dies nicht geschehen, wird die AK eine gerichtliche Abmahnung prüfen.


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