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Klagen gegen ungerechte Pensionserhöhung 2008  

Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat die ersten Klagen gegen die ungerechte Pensionserhöhung 2008 für Pensionistinnen eingebracht, deren Pension unter € 747,- liegt und die nur 1,7 % Pensionserhöhung erhalten haben.

Nach Auffassung der Arbeiterkammer ist es nicht nur ungerecht, dass ausgerechnet die geringsten Pensionen am niedrigsten erhöht wurden, sondern ist diese Ungleichbehandlung auch verfassungswidrig und widerspricht zusätzlich den Antidiskriminierungs-Bestimmungen im EU-Recht, weil überwiegend Frauen betroffen sind.

Das Arbeits- und Sozialgericht Linz hat als I. Instanz bezüglich einer Pensionistin nach dem Bauernsozialversicherungsgesetz bereits entschieden, dass die Pensionserhöhung um 1,7 % für Pensionen unter € 747,- Frauen diskriminiert und daher europarechtswidrig ist.

Die Arbeiterkammer vertritt alle Pensionistinnen und Pensionisten, die eine ASVG-Pension unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende (€ 747,-) beziehen und ihnen aufgrund der Anrechnung des Partnereinkommens bzw. sonstigen eigenen Einkommens oder Unterhaltszahlungen keine Ausgleichszulage gebührt und die ab 1.1.2008 nur 1,7 % Pensionserhöhung erhalten haben. Die Betroffenen können sich an die Sozialrechtsberatung der Arbeiterkammer in Linz oder an die Bezirksstellen wenden.


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