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Klagen gegen ungerechte Pensionserhöhung 2008
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Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat die ersten Klagen gegen die ungerechte Pensionserhöhung 2008 für Pensionistinnen eingebracht, deren Pension unter € 747,- liegt und die nur 1,7 % Pensionserhöhung erhalten haben.
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| Nach Auffassung der Arbeiterkammer ist es nicht nur ungerecht, dass ausgerechnet die geringsten Pensionen am niedrigsten erhöht wurden, sondern ist diese Ungleichbehandlung auch verfassungswidrig und widerspricht zusätzlich den Antidiskriminierungs-Bestimmungen im EU-Recht, weil überwiegend Frauen betroffen sind. |
| Das Arbeits- und Sozialgericht Linz hat als I. Instanz bezüglich einer Pensionistin nach dem Bauernsozialversicherungsgesetz bereits entschieden, dass die Pensionserhöhung um 1,7 % für Pensionen unter € 747,- Frauen diskriminiert und daher europarechtswidrig ist. |
| Die Arbeiterkammer vertritt alle Pensionistinnen und Pensionisten, die eine ASVG-Pension unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende (€ 747,-) beziehen und ihnen aufgrund der Anrechnung des Partnereinkommens bzw. sonstigen eigenen Einkommens oder Unterhaltszahlungen keine Ausgleichszulage gebührt und die ab 1.1.2008 nur 1,7 % Pensionserhöhung erhalten haben. Die Betroffenen können sich an die Sozialrechtsberatung der Arbeiterkammer in Linz oder an die Bezirksstellen wenden. |
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