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Krankenversicherung und Urlaub im Ausland
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Alle die im Urlaub ins Ausland fahren, sollten sich rechtzeitig Gedanken zu ihrem Krankenversicherungsschutz machen. Den Anspruch auf Krankenbehandlung in der EU (sowie EWR - Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz weist die "Europäische Krankenversicherungskarte" ("EKVK") auf der Rückseite der e-card nach.
Gültig ist die EKVK nur, wenn die Felder auf der EKVK mit den persönlichen Daten des Versicherten ausgefüllt sind. Zu beachten ist auch das aufgedruckte "Ablaufdatum". Jedes Familienmitglied braucht eine eigene Karte!
Sollten Sie keine gültige EKVK besitzen - in diesem Fall sind an Stelle der Daten Sternchen aufgedruckt - wenden Sie sich umgehend an die OÖGKK.
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Die e-card ist gültig ...
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| Mit einer gültigen EKVK hat man z.B. in folgenden klassischen Urlaubsländern der Österreicher Anspruch auf die notwendige Krankenbehandlung: Italien, Griechenland, Spanien, Zypern, Malta, Portugal, Frankreich, Ungarn, Slowenien, Bulgarien aber auch im gesamten Rest der EU sowie in Norwegen, Island und der Schweiz. |
Vor dem Leistungsfall fragen, wer die EKVK akzeptiert
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| Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigten jedoch, dass viele Ärzte im Ausland die EKVK im Krankheitsfall nicht akzeptierten - obwohl zumindest die Vertragsärzte der jeweiligen Krankenkassen und öffentliche Gesundheitseinrichtungen nach dem EU-Recht dazu verpflichtet wären. Aus diesem Grund empfehlen wir allen Urlaubern, sich vor Inanspruchnahme eines Arztes zu erkundigen, welche Ärzte im näheren Umkreis des Urlaubsgebietes die EKVK akzeptieren. |
Urlaubskrankenschein ist weiterhin notwendig!
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| Für die Urlaubsländer Kroatien und die Türkei braucht man aber weiterhin so wie bisher einen Auslandskrankenschein, erhältlich beim Arbeitgeber (Erwerbstätige) oder der OÖGKK (Pensionisten, Arbeitslose). Dies gilt auch für Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Serbien und Montenegro. |
Rest der Welt: maximal 80 Prozent der in Österreich geltenden Tarife werden ersetzt
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| In allen übrigen Staaten müssen die Kosten einer notwendigen Krankenbehandlung generell zuerst selbst bezahlt werden. Nach Vorlage der ärztlichen Honorarnote erhält man von der OÖGKK einen teilweisen Kostenersatz nach den für Österreich gültigen Vertragstarifen für jene Behandlungen, die auch in Österreich von der OÖGKK bezahlt werden. |
Private Reiseversicherung deckt zusätzliche Heimtransportkosten!
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| Die AK empfiehlt, sich im Zuge der Urlaubsplanung jedenfalls über eine private Reiseversicherung zu informieren. Verschiedene Leistungen sowie Mehrkosten zum Vertragstarif können generell nur durch eine private Urlaubsversicherung abgedeckt werden. So besteht für den Krankenversicherungsträger keine Möglichkeit, die Kosten für Rückholtransporte z.B. einer Air Ambulance zu übernehmen. |
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