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Wer bei Sturmschaden zahlt  

17.07.2008
Das Wetter spielt immer öfter verrückt. Überschwemmungen, Hitzewellen, Stürme. Und wer zahlt, wenn es mal wirklich zu einem Sturmschaden kommt?

Für Schäden an Häusern, Dächern oder Autos kommen mehrere Versicherungen in Frage. Die AK Konsumentenschützer geben Tipps, wann welche Versicherung zahlt.

Schäden am und im Haus

Von einem Sturm spricht man erst ab einer Windgeschwindigkeit von 60 km/h. Für Sturmschäden am Eigenheim kommt eine Sturmversicherung auf, die meist Teil der Eigenheimversicherung ist. Wird in der Folge etwas in der Wohnung beschädigt, deckt das die Haushaltsversicherung. Ein Beispiel: Wird das Dach durch den Sturm abgedeckt, kommt die Eigenheimversicherung auf. Kommt es in weiterer Folge zu Schäden am Wohnungsinhalt oder Hausrat, etwa durch Regen, deckt das grundsätzlich die Haushaltsversicherung.

Sturmschäden an Autos

Sturmschäden an Autos werden meist nur von der Kaskoversicherung – Elementar- oder Vollkasko – gedeckt. Die eigene Haftpflichtversicherung bietet hier keinen Schutz. Ob und in welcher Höhe die Kaskoversicherung zahlt, steht in der Polizze und den Versicherungsbedingungen. Wurde etwa ein Selbstbehalt vereinbart, kann dieser im Schadensfall vom Entschädigungsbetrag abgezogen werden.

Wer nur haftpflichtversichert ist, muss Sturmschäden zumeist aus der eigenen Tasche zahlen. Denn Schäden durch umfallende Bäume gelten als „durch höhere Gewalt verursacht“, egal ob sie parkende, haltende oder fahrende Autos beschädigen.

Morsche Bäume & baufällige Häuser

Zurückholen kann man sich Kosten nur, wenn Bäume schon vor dem Sturm morsch oder Häuser baufällig waren. Das Problem: Die Geschädigten müssen den Nachweis dafür erbringen, dass die Besitzer ihre Erhaltungspflichten verletzt haben. In diesem Fall ist eine Haftung des Hauseigentümers oder dessen Gebäudehaftpflichtversicherung – zumeist Teil der Eigenheimversicherung – denkbar.

Schauen Sie in Ihre Polizze!


Tipps der AK Konsumentenschützer:
  • Achten Sie darauf, dass sowohl das Gebäude (=Eigenheimversicherung) als auch der Wohnungsinhalt (=Haushaltsversicherung) gegen Sturm versichert sind.
  • Schauen Sie in Ihrer Polizze und den Versicherungsbedingungen nach, welche Schäden konkret ersetzt werden und welche Leistungsausschlüsse bestehen.
  • Achten Sie auf die (nachweisbare) Absicherung Ihres Hauses und Grundstücks sowie der darauf befindlichen Gegenstände gegen Sturmschäden.
  • Informieren Sie die Versicherung unverzüglich über einen Schadensfall und fertigen Sie auch Schadensfotos an.
  • Ziehen Sie bei der Besichtigung durch den Sachverständigen zum Beispiel einen sachkundigen Handwerker bei.

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