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Rechtsschutzversicherungen im Vergleich  

22.07.2008
Die Arbeiterkammer OÖ hat 11 Angebote für eine Familien-Rechtsschutz-Versicherung mit vorgegebenem Mindestschutz verglichen. Ergebnis: Die Jahresprämien lagen zwischen € 195,-- und € 395,40.
Ihre Versicherung sollte genau auf die konkreten Lebensverhältnisse abgestimmt sein. Dies verhindert unerwünschte Deckungslücken und spart Prämie. Außerdem empfiehlt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen, in denen neben dem konkreten Leistungsumfang auch die leider zahlreichen Leistungsausschlüsse geregelt sind.

Den Preisvergleich (pdf/23 kb)bieten wir Ihnen zum Download an.

Als Mindestschutz wurde in unserem Preisvergleich die Abdeckung folgender Risiken vorgegeben: Kfz-Rechtsschutz, Schadenersatz und Strafrechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich, Beratungs-Rechtsschutz, Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz, Versicherungsvertrags-Rechtsschutz, Sozialversicherungs-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete.

Versicherungssumme, Laufzeit

Die Versicherungssummen (Kosten, die von der Versicherung pro Schadensfall maximal übernommen werden) liegen im Vergleich zwischen € 75.000,-- und € 130.000,--. Die Laufzeit wurde nicht vorgegeben. Angeboten wurden Verträge mit einer Laufzeit von drei bzw. zehn Jahren. Verträge mit einer längeren als dreijährigen Laufzeit können Konsumenten zum dritten Jahr und dann jährlich, jeweils unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat, vorzeitig kündigen. Der für die lange Laufzeit eingeräumte Dauerrabatt (zumeist 20 % der Jahresprämie) ist dann allerdings zurückzuzahlen.

Versicherungsvertragsstreitigkeiten

Die Abdeckung von Versicherungsvertragsstreitigkeiten stellt eine sinnvolle Zusatzdeckung dar. Allerdings sollte die Rechtsschutz-Versicherung nicht bei jener Versicherung abgeschlossen werden, bei der die übrigen Versicherungsverträge bestehen (z.B. Haushalt, Kfz). Denn viele Rechtsschutz-Versicherungen gehen nicht gegen sich selbst vor.

Wartefristen beachten

Die Rechtsschutz-Versicherung deckt grundsätzlich nur jene Fälle ab, die während eines aufrechten Vertrages eintreten. Manche Risiken sehen Wartefristen von 3 bis 12 Monaten vor.

Obliegenheiten, Anzeigepflichten

Tritt ein Streitfall ein, für den Rechtsschutz benötigt wird, ist unverzüglich bei der Versicherung um Deckung anzufragen (am besten schriftlich). Die Versicherung hat darüber binnen zwei Wochen schriftlich zu entscheiden. Diese Frist ist maximal um zwei Wochen verlängerbar.

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