AK Tipps bei steigenden Kreditzinsen

In der AK-Konsumentenberatung gibt es vermehrt Anfragen von Bankkunden, in deren laufenden Kredit- und Darlehensverträgen die Kreditzinsen spürbar angehoben wurden.

Der Grund dafür ist, dass die Leitzinsen, an die Euro-Kreditzinsen geknüpft sind, in den letzten Monaten teilweise kräftig in die Höhe geklettert sind. Das betrifft beispielsweise die in Zinsgleitklauseln häufig verwendeten Zinssätze Euribor (European Interbank Offered Rate), Euro-Zinsswap und Sekundärmarktrendite (SMR).

Betroffen sind Kreditverträge mit variabler Verzinsung, nicht betroffen sind Fixzinskredite während der Fixzinslaufzeit.

Von steigenden Kreditzinsen sind auch Fremdwährungskredite betroffen, weil der 3-Monats-LIBOR (LIBOR = Interbank Offered Rate) für Schweizer Franken-Kredite beträchtlich gestiegen ist.

Tipps für Kreditnehmer mit laufenden Verträgen

  • Falls Sie einen Brief Ihrer Bank mit einer Zinserhöhung erhalten haben, werfen Sie einen Blick auf die Zinsanpassungsklausel, die im Kreditvertrag enthalten sein muss.

    Wesentlich ist: Unter welchen Bedingungen (zB wann und in welcher Höhe) die Zinssätze bei Kreditverträgen angepasst werden dürfen, ist in der Zinsgleitklausel im Kreditvertrag vereinbart.

  • Die in der Zinsanpassungsklausel genannten Leitzinsen (beispielsweise Euribor, Sekundärmarktrendite – SMR) finden Sie auf der Website der Österreichischen Nationalbank (z.B. auf www.oenb.at, unter „Rund ums Geld“, Menüpunkt Zinsgleitklauseln).

  • Das Bankwesengesetz schreibt der Bank vor, dass der Kreditnehmer von einer Zinserhöhung (bzw. jeder Zinssatzänderung) schriftlich informiert werden muss.

  • Tipp, um den offenen Saldo und die Rate zu senken: Gemäß §33 Bankwesengesetz (BWG) haben Sie das Recht, einen Kredit jederzeit teilweise oder gänzlich zurückzuzahlen (Teiltilgung / Tilgung des Kredites).

    Wenn Sie also nicht benötigtes oder gebundenes Spargeld auf „der Kante“ haben (etwa auf einem niedrig verzinsten täglich fälligen Sparbuch), dann ist eine Einzahlung auf dem Kreditkonto überlegenswert: Statt 0,125 Prozent Guthabenzinsen auf einem täglich fälligen Sparbuch zu bekommen, ist es eventuell besser, durch eine Teiltilgung weniger Kreditzinsen (von beispielsweise 7 Prozent pro Jahr) zu bezahlen. Denn wenn der aushaftende Kreditbetrag sinkt, können Sie bei gleich bleibender Restlaufzeit auch eine niedrigere Rate mit der Bank vereinbaren.

  • Eine Pönale bzw. Vorfälligkeitsgebühr bei vorzeitiger Tilgung darf von einem Kreditinstitut generell nur bei Krediten zur Schaffung oder Sanierung von Gebäuden mit einer Laufzeit von zumindest zehn Jahren oder bei hypothekarisch gesicherten Krediten verrechnet werden. Voraussetzung dafür ist, dass sowohl die Pönale als auch die Kündigungsfrist im Vertrag vereinbart wurden.

  • Die Kündigungsfrist darf, wenn es sich um einen Kredit zur Schaffung oder Sanierung von Gebäuden mit einer Laufzeit von zumindest zehn Jahren oder einen hypothekarisch gesicherten Kredit handelt, maximal sechs Monaten (§ 33 Abs 8 Z 1 BWG) betragen.

    Die Pönale fällt aber nur dann an, wenn der Verbraucher die vereinbarten und nach dem Gesetz zulässigen Kündigungsfristen nicht einhält.

  • Handelt es sich um einen Kredit mit einer Fixzinsvereinbarung, so darf die Kündigungsfrist maximal der Dauer der Fixzinsperiode entsprechen (§ 33 Abs 8 Z 2 BWG).

  • Vermeiden der Fixzinsfalle: Falls eine Fixzinsperiode ausläuft kann der variable Zinssatz plötzlich in die Höhe springen. Denn der variable verzinste Kreditzins ist im Regelfall beträchtlich höher als beispielsweise ein Fixzinssatz auf 1 Jahr.

    Falls Sie von der Bank vom Auslaufen der Fixzinsperiode und über die Höhe des variabel verrechneten Zinssatzes informiert werden, könnten Sie mit Ihrer Hausbank über eine neuerliche Fixzinsperiode (zB auf ein Jahr) verhandeln – für den Fall, dass der Fixzins auf 1 Jahr niedriger ist als der variable Zinssatz.

    Die Bank kann allerdings für diese Vertragsänderung Spesen verrechnen. Generell gilt: Um teure Überraschungen nach dem Ablauf der Fixzinsperiode zu vermeiden, ist es empfehlenswert, vor Vertragsabschluss den Aufschlag („Marge“) des variablen Zinssatzes zu besprechen und zu verhandeln. Sie sollten sich nicht von niedrigen Fixzinsen blenden lassen und auf den variablen Zinssatz vergessen.
Tipps für Kreditnehmer mit Zahlungsproblemen

  • Falls höhere Raten das monatliche Budget bereits „überstrapazieren“: Vereinbaren Sie eine längere Laufzeit (von z.B. von 7 auf 10 Jahre), dann sinkt die Rate bzw. die monatliche Belastung. Der Nachteil: Je länger die Laufzeit, desto höher ist in Summe die Zinsbelastung. Bedenken Sie aber, die Bank muss der Laufzeitverlängerung (=Vertragsänderung) zustimmen.

  • Wer wegen des Zinsanstiegs echte Zahlungsprobleme bekommt, der sollte sofort mit der Bank reden. Denn: Wer die Rate nicht pünktlich oder in der vereinbarten Höhe bezahlt, gerät in teuren Verzug.

  • Wer sich die Rate plötzlich gar nicht mehr leisten kann, der sollte die Stundung einer Rate (oder mehrerer Raten) erwägen. Falls Sie nicht mehr zahlen können, legen Sie die Karten auf den Tisch und verlangen einen „Mahnstopp“: So verhindern Sie unnötige Mahnspesen.

  • Je nach Gesamtbild des Schuldners und der bisherigen Zahlungsmoral gewähren Banken dem Schuldner verschiedene Maßnahmen, zum Beispiel: Zinsenstopp, Verzicht auf Verzugszinsen und Mahnspesen.

  • Umschuldungen zahlen sich nur aus, wenn die Zins- und Spesenvorteile des Neukredites die Kosten der Umschuldung (eventuell neuerlich Kreditsteuer, Bearbeitungsgebühr, neue Risikoversicherungen) deutlich überkompensieren.

Tipps bei neu aufgenommen Krediten

Der Zins- und Spesenvergleich lohnt sich: Unter www.bankenrechner.at gibt es einen Zins- und Spesenvergleich für einen Konsumkredit (20.000 Euro). Die Bandbreite der variabel verzinsten Konsumkredite reicht von 5,49 % bis 7,5 % Nominalzinssatz. Berücksichtigen Sie aber auch die Spesen und ziehen Sie für Vergleiche den effektiven Zinssatz heran. Die Bandbreite beträgt 6,8 % bis 9 % effektiver Zinssatz (Quelle: www.bankenrechner.at, Abfrage am 25.7.2008).

  • Bei der Aufnahme von Fixzinskrediten sollten Sie insbesondere auf die Marge des variablen Zinssatzes achten, der nach der Fixzinsperiode zur Verrechnung kommt – Sie sollten sich nicht vor niedrigen Fixzinsen „blenden“ lassen.

  • Für die Neukreditaufnahme ist es wichtig, dass alle Spesen vor Vertragsabschluss abgeklärt werden. Eine Checkliste kann dabei nützlich sein: