Ryanair ignoriert Konsumentenrecht

Ein Gosauer Vater buchte mit seinen zwei Söhnen eine dreitägige Städtereise mit Flug von Salzburg nach London-Stansted. Nach knapp einer halben Stunde an Bord wurden alle Passagiere aufgefordert das Flugzeug wieder zu verlassen. Vom Bodenpersonal wurde die Erstattung des Flugpreises oder die Übernachtung auf Kosten von Ryanair angeboten. Der Konsument bekam dabei Hotellisten und ein Infoblatt über die Passagierrechte. Vater und Söhne wählten die Übernachtung in Salzburg und traten am nächsten Tag den Flug an. Wieder zuhause forderte der Konsument die Rückerstattung der entstandenen Kosten. Ryanair lehnte die Zahlung ab.

Auch die Intervention der Arbeiterkammer OÖ blieb bisher erfolglos. Dazu der Experte Mag. Gernot Fieber: „Der Konsument hat Rechtsanspruch auf Rückerstattung der Kosten durch die Flugverschiebung. Sollte Ryanair diesen Anspruch ignorieren, werden wir wenn notwendig auch vor Gericht gehen.“

Da hier ein Verstoß gegen EU-Recht vorliegt, wurde dieser Fall nun auch vom EU-Parlamentsabgeordneten Herrn Mag. Leichtfried aufgegriffen. Dieser stellte eine parlamentarische Anfrage an die Kommission um die Rechte der Konsumenten zu stärken.