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Betriebskosten
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| Der Betriebkostenkatalog nach dem Mietrechtsgesetz |
Bis 30. Juni jeden Jahres ist die Betriebskostenabrechnung für ihre Mietwohnung fällig. Oft sind die in der Abrechnung angeführten Positionen keine nach dem Mietrechtsgesetz zulässigen Betriebskosten oder der Verteilungsschlüssel ist nicht richtig.
Die Posten, die in der Betriebskostenabrechnung enthalten sein dürfen, sind in taxativer (vollständiger) Weise aufgezählt. Es dürfen somit den Mietern keine anderen Kosten als Betriebskosten weiterverrechnet werden.
Achtung:
Der Betriebskostenkatalog gilt nur im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes!
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