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Kaution
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In der überwiegenden Zahl der Fälle verlangt bei Abschluss eines Mietvertrages des Vermieter eine Kaution. Sie dient zur Sicherstelleung des Vermieters für etwaige, vom Mieter nachweislich angerichtete Beschädigungen oder Mietzinsrückstände bei Beendigung des Mietverhältnisses.
Ob überhaupt eine Kaution zu leisten ist, in welcher Höhe und in welcher Form (bar, Sparbuch oder Bankgarantie), das ist Vereinbarungssache zwischen Vermieter und Mieter. Der Mieter muss nach korrekter Beendigung des Mietverhältnisses den Kautionsbetrag grundsätzlich verzinst zurück bekommen.
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