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Mietvertrag  

Ein Mietvertrag liegt vor, wenn die Benützung einer Wohnung gegen Entgelt auf bestimmte oder unbestimmte Zeit gestattet wird. Der Mietvertrag kommt mit der Einigung der Vertragsparteien über den Mietgegenstand und den Mietzins (es ist nicht notwendig, dass die Wohnung sofort übergeben wird) zustande. Das bedeutet, dass Vermieter und Mieter an den Vertrag gebunden sind und ein grundloser Rücktritt nicht mehr zulässig ist.

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Rücktritt, mündliche Vereinbarungen  2
Kosten, vorzeitige Auflösung, Erhaltungspflicht  3
Mietrechtsgesetz  4
Mieterschutz  5

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 Broschüre 
Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten in Mietwohnungen
Das Ende des Mietverhältnisses


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