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Sofern keine Pflichtveranlagung vorliegt, bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie eine Veranlagung beantragen oder nicht. Sie haben dafür fünf Jahre Zeit.

Stellen Sie einen Antrag! Meist gibt es Geld zurück. Aber selbst, wenn Sie einen Nachforderungsbescheid vom Finanzamt erhalten, ist nichts vertan. Ziehen Sie in diesem Fall Ihre freiwillige Arbeitnehmerveranlagung innerhalb eines Monats im Wege einer Berufung schriftlich zurück. Doch Achtung: Bei einer Pflichtveranlagung ist dieser Widerruf nicht möglich!

Keine Zeit verlieren, Antrag stellen

Fünf Jahre haben Sie Zeit für den Steuerausgleich. Aber warum so lange warten? Stellen Sie den Antrag am besten gleich. Denn je früher Sie das machen, desto schneller erhalten Sie Ihr Geld zurück!

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