Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen

Geld vom Finanzamt!

Arbeitnehmer/-innen, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen (unter 1.127 € brutto monatlich), können sich bis zu 110 € vom Finanzamt zurückholen (Negativsteuer). Voraussetzung ist, dass sie Sozialversicherung zahlen.

Dies trifft vor allem auf Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte, Ferialarbeiter oder Pflichtpraktikanten zu. Aber auch auf geringfügig Beschäftigte, die einen Sozialversicherungsbeitrag einzahlen.

Daher: Unbedingt eine Arbeitnehmer-Veranlagung beim Finanzamt einreichen und Geld holen!

Achtung: Pensionisten haben keinen Anspruch auf diese Negativsteuer!

zum Seitenanfang Eine spezielle Form der Negativsteuer gibt es

  • für Alleinverdiener mit Kind und
  • für Alleinerzieher, die wenig verdienen: Können Sie den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag nicht voll ausnützen, weil Ihre Jahressteuer niedriger ist als der Absetzbetrag, erhalten Sie diesen vom Finanzamt ausbezahlt.

Seit 1.1.2004 ist dieser Betrag nach der Anzahl der Kinder, für die mindestens 7 Monate im betreffenden Jahr Familienbeihilfe bezogen wird gestaffelt. Wenn Sie den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag nicht voll ausnützen können, weil Ihre Jahressteuer niedriger ist als der Absetzbetrag, erhalten Sie bis zu

494 € bei einem Kind
669 € bei zwei Kindern
889 € bei drei Kindern
220 € für jedes weitere Kind zusätzlich

Die Negativsteuer von 110 € steht nur Arbeitnehmern, die spezielle Form der Negativsteuer - der negativ ausbezahlte Alleinerzieher- bzw. Alleinverdienerabsetzbetrag - auch Pensionisten, freien Dienstnehmern und Selbständigen bei besonders niedrigen Einkommen zu.

Antrag stellen!

Benutzen Sie für den Antrag das Formular L 1 (Arbeitnehmerveranlagung) oder - falls Sie kein Einkommen (außer Kinderbetreuungs-, Arbeitslosengeld oder Unterhaltsleistungen) bezogen haben - das Formular E 5.

Nach Ablauf eines Kalenderjahres kann die Negativsteuer rückwirkend beantragt werden. Spätestens aber nach fünf Jahren ist die Frist abgelaufen (Beispiel: im Jahr 2008 können Arbeitnehmer/-innen noch die Negativsteuer für das Jahr 2003 beantragen).

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Auswirkung der Negativsteuer ab 1.1.2008

Für Veranlagungszeiträume ab 1.1.2008 können Arbeitnehmer/-innen, die die Voraussetzungen für das Pendlerpauschale erfüllen würden, deren Einkommen aber unterhalb der "Steuergrenze" liegt, mit einer Ausweitung der Negativsteuer auf 15 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, maximal € 240,- rechnen.

Diese Regelung gilt vorerst unbefristet für das Jahr 2008 und 2009.

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Lohnsteuerformulare

Formular Jahr Dokument zum Herunterladen
L1 2008 Arbeitnehmerveranlagung
L1 2007 Arbeitnehmerveranlagung
L1 2006 Arbeitnehmerveranlagung
L1 2005 Arbeitnehmerveranlagung
L1 2004 Arbeitnehmerveranlagung
L16 ab 2007 Lohnzettel
L16 ab 2004 Lohnzettel
L16 ab 2003 Lohnzettel
L34 ab 7/2008 Erklärung zur Berücksichtigung des Pendler-Pauschales
L34 ab 7/2007 Erklärung zur Berücksichtigung des Pendler-Pauschales
L73 Bestätigung über Beträge für die Errichtung einer Eigentumswohnung
L75 ab 1999 Aufgliederung von Sonderausgaben

Die Formulare werden vom Bundesministerium für Finanzen kostenlos zur Verfügung gestellt.

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