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Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen  

Geld vom Finanzamt!
Arbeitnehmer/-innen, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen (unter 1.127 € brutto monatlich), können sich bis zu 110 € vom Finanzamt zurückholen (Negativsteuer). Voraussetzung ist, dass sie Sozialversicherung zahlen.

Dies trifft vor allem auf Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte, Ferialarbeiter oder Pflichtpraktikanten zu. Aber auch auf geringfügig Beschäftigte, die einen Sozialversicherungsbeitrag einzahlen.

Daher: Unbedingt eine Arbeitnehmer-Veranlagung beim Finanzamt einreichen und Geld holen!

Achtung: Pensionisten haben keinen Anspruch auf diese Negativsteuer!

Thema  Seite
Spezielle Form der Negativsteuer / Antragstellung  2
Auswirkungen der Negativsteuer ab 1.1.2008  3
Lohnsteuerformulare zum Download  4

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Spezielle Form der Negativsteuer / Antragstellung Auswirkungen der Negativsteuer ab 1.1.2008 Lohnsteuerformulare zum Download weiter


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Holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurück!
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