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Dienstreisekosten
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| Aufwendungen für Dienstreisen |
... können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Als Reisekosten gelten alle Aufwendungen, die unmittelbar mit einer Dienstreise in Zusammenhang stehen, das sind Verpflegungs-, Nächtigungs- und Fahrtkosten.
Da ein Nachweis über Mehrkosten, die bei einer Dienstreise anfallen, nicht immer erbracht werden kann, sind im Einkommensteuergesetz Pauschalsätze festgelegt.
Die Dienstgeber zahlen meist niedrigere Sätze, weil sie durch Kollektivvertrag oder Einzelvereinbarung nicht zu mehr verpflichtet sind.
In diesem Fall können Sie den Differenzbetrag zwischen den steuerfrei ausbezahlten Ersätzen des Dienstgebers und den nachfolgend angeführten Pauschalsätzen im Wege der Arbeitnehmer-Veranlagung als Werbungskosten geltend machen.
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