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Außergewöhnliche Belastungen  

Von Spitalskosten über Betreuungskosten für Kinder bis zu Aufwendungen zur Beseitigung von Sturmschäden: Außergewöhnliche Belastungen sind unter Anrechnung eines Selbstbehalts absetzbar.

Folgende Voraussetzungen müssen die Ausgaben allerdings erfüllen:

  • sie müssen außergewöhnlich sein
  • sie müssen zwangsläufig erwachsen
  • sie müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen

Thema  Seite
mit/ohne Selbstbehalt  2
Pauschalbeträge: körperliche Beeinträchtigung/Diät  3
zusätzlich wird anerkannt  4

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mit/ohne Selbstbehalt Pauschalbeträge: körperliche Beeinträchtigung/Diät zusätzlich wird anerkannt weiter


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