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Sonderausgaben  

Sonderausgaben reichen von Personenversicherungen über Wohnraumschaffung und -sanierung bis zur freiwilligen Weiterversicherung.

Beachten Sie,

dass ein Sonderausgabenpauschale in der Höhe von 60 € jährlich automatisch bei der Lohn- oder Gehaltsverrechnung berücksichtigt wird. Wenn Sie also Sonderausgaben abschreiben wollen, müssen Ihre Aufwendungen 240 € übersteigen, da nur ein Viertel des Gesamtbetrages abschreibbar ist und steuerwirksam wird (240 : 4 = 60 = Pauschale, das sowieso berücksichtigt wird).

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