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Pendlerpauschale, Fernpendlerbeihilfe  

Es gelten folgende Sätze der Pendlerpauschale:


Kleines Pendlerpauschale

Voraussetzung: Die einfache Fahrstrecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte beträgt mehr als 20 Kilometer.

Werte jährlich in €:

 Einfache
Fahr-
strecke
 1.1.2004
-
31.12.2005
 1.1.2006
-
30.6.2007
 1.7.2007
-
30.6.2008
 ab 1.7.2008
 20 - 40 km 384,- 495,- 546,- 630,-
 40 - 60 km 768,- 981,- 1.080,- 1.242,-
 über 60 km 1.152,- 1.467,- 1.614,- 1.857,-

Großes Pendlerpauschale

Voraussetzung: Die einfache Fahrstrecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte beträgt mehr als zwei Kilometer und die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist unzumutbar.

Eine Unzumutbarkeit liegt vor

  • bei einer Gehbehinderung,
  • wenn auf der überwiegenden Strecke kein öffentliches Verkehrsmittel fährt,
  • wenn die Wegzeit hinsichtlich der Dauer nicht zumutbar ist.

Werte jährlich in €:

 Einfache
Fahr-
strecke
 unzumut-
bare
Wegzeit
pro
einfacher
Strecke
 1.1.2004
-
31.12.2005
 1.1.2006
-
30.6.2007
 1.7.2007
-
30.6.2008
 ab 1.7.2008
 2 - 20
km
 mehr als
1 1/2 Stunden
 210,- 270,- 297,- 342,-
 20 - 40
km
 mehr als
2 Stunden
 840,- 1.071,- 1.179,- 1.356,-
 40 - 60
km
 mehr als
2 1/2 Stunden
 1.470,- 1.863,- 2.052,- 2.361,-
 über 60
km
   2.100,- 2.664,- 2.931,- 3.372,-

Achtung

Das Pauschale steht Ihnen auch während des Urlaubs oder Krankenstandes zu und auch, wenn Sie eine Fahrgemeinschaft gegründet haben.

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Es gelten folgende Sätze der Pendlerpauschale
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 Download 
Mehr Geld fürs Pendeln - Folder (pdf/821 kb)
 Verwandte Artikel 
Geld zurück vom Finanzamt
 Links 
Formular L 34 zur Beantragung der Pendlerpauschale
Formular L1 zur Arbeitnehmerveranlagung 2007
Formular Fernpendlerbeihilfe des Landes Oberösterreich
Mitfahrbörse "Fahr gemeinsam"


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