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Pendlerpauschale, Fernpendlerbeihilfe
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Beim Land Oberösterreich können Sie darüber hinaus die Fernpendlerbeihilfe beantragen. Das hat zwar nichts mit der Steuer zu tun, aber Geld bringt es trotzdem.
Voraussetzung: Ihr Wohnsitz muss in Oberösterreich sein und die Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort muss mehr als 25 Kilometer betragen. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf nicht mehr als 21.500 Euro betragen, das sind rund 2350 Euro brutto im Monat.
Das Formular dafür erhalten Sie beim Land Oberösterreich oder bei Ihrer Wohnsitzgemeinde (siehe Infobox). |
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