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Pendlerpauschale, Fernpendlerbeihilfe  

Fernpendlerbeihilfe


Beim Land Oberösterreich können Sie darüber hinaus die Fernpendlerbeihilfe beantragen. Das hat zwar nichts mit der Steuer zu tun, aber Geld bringt es trotzdem.

Voraussetzung: Ihr Wohnsitz muss in Oberösterreich sein und die Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort muss mehr als 25 Kilometer betragen. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf nicht mehr als 21.500 Euro betragen, das sind rund 2350 Euro brutto im Monat.

Das Formular dafür erhalten Sie beim Land Oberösterreich oder bei Ihrer Wohnsitzgemeinde (siehe Infobox).

zurück Seite Seite 1 Es gelten folgende Sätze der Pendlerpauschale
Fernpendlerbeihilfe


 Download 
Mehr Geld fürs Pendeln - Folder (pdf/821 kb)
 Verwandte Artikel 
Geld zurück vom Finanzamt
 Links 
Formular L 34 zur Beantragung der Pendlerpauschale
Formular L1 zur Arbeitnehmerveranlagung 2007
Formular Fernpendlerbeihilfe des Landes Oberösterreich
Mitfahrbörse "Fahr gemeinsam"


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