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Pendlerpauschale, Fernpendlerbeihilfe  

Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeit
sind grundsätzlich mit dem Verkehrsabsetzbetrag in Höhe von 291 € jährlich abgegolten. Dieser wird automatisch bei der Lohn- oder Gehaltsverrechnung berücksichtigt.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie zusätzlich ein Pendlerpauschale beantragen: entweder beim Dienstgeber mit dem Formular L 34 oder über die Arbeitnehmerveranlagung mit dem Formular L 1.

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Es gelten folgende Sätze der Pendlerpauschale  2
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 Download 
Mehr Geld fürs Pendeln - Folder (pdf/821 kb)
 Verwandte Artikel 
Geld zurück vom Finanzamt
 Links 
Formular L 34 zur Beantragung der Pendlerpauschale
Formular L1 zur Arbeitnehmerveranlagung 2007
Formular Fernpendlerbeihilfe des Landes Oberösterreich
Mitfahrbörse "Fahr gemeinsam"


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