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Externistenreifeprüfung
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Die Externisten(reife)prüfung ist ein Weg, ohne Schulbesuch zur Reifeprüfung einer Allgemeinbildenden Höheren Schule zu gelangen. Vor der eigentlichen Hauptprüfung sind Zulassungsprüfungen über alle im Lehrplan vorgesehenen Pflichtgegenstände der gesamten Oberstufe vor einer Kommission, die von der Unterrichtsbehörde eingerichtet wurde, abzulegen. Die Matura selbst kann dann im Rahmen von Externistenprüfungen abgelegt werden. Das heißt, dass man vor einer Kommission, die von der Unterrichtsbehörde dazu eingerichtet wurde, zur Prüfung antritt. Diese Prüfungen können über den gesamten Lehrstoff einer höheren Schule (inkl. der Externistenreifeprüfung selbst), über einzelne oder mehrere Unterrichtsgegenstände einzelner oder mehrerer Schulstufen abgelegt werden.
Zumeist werden Externistenprüfungen nacheinander in einer Art Baukastensystem abgelegt.
Der erforderliche Zeitaufwand hängt von den Vorkenntnissen bzw. den anrechenbaren Zeugnissen ab.
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Aufnahmebedingungen für die Externistenprüfung
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Voraussetzung für die Zulassung zur Absolvierung der Externistenprüfung ist, dass der Prüfungskandidat zum Prüfungstermin nicht jünger ist, als ein Schüler bei Absolvierung des betreffenden Bildungsganges ohne Wiederholungen oder Überspringen von Schulstufen wäre.
Aufnahmenbedingung ist weiters der positive Abschluss der 8. Schulstufe. |
Förderungen
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| Eine Schülerbeihilfe ist bei Externistenvorbereitung auf die Reifeprüfung nicht möglich. Kurskostenförderungen sind teilweise möglich. |
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