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Arbeiten in den Ferien
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Pflichtpraktikum, Volontariat
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Pflichtpraktikum
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Die Lehrpläne einiger Schulen (technische, gewerbliche und kunstgewerbliche höhere und mittlere Schulen sowie gewerbliche, kunstgewerbliche und technisch-gewerbliche Fachschulen) verpflichten die Schülerinnen und Schüler, ein Praktikum zu absolvieren.
Dieses soll dazu beitragen, die in der Schule erworbenen Kenntnisse zu ergänzen und in der Berufsrealität umzusetzen. In den Lehrplänen ist auch festgeschrieben, wie lange im Betrieb welche praktischen Arbeiten verrichtet werden müssen. Die Inhalte der Pflichtpraktika richten sich also nach den jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen. |
Fakultatives Praktikum
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Einige Lehrpläne sehen (zusätzlich) fakultative Praktika vor. Diese sind nicht zwingend vorgeschrieben.
Achtung:
Bei ausreichender Relevanz, die jeweils von der Schule zu beurteilen ist, ist allerdings auch bei fakultativen Praktika ein Vermerk über deren Ablegung in das Abschlusszeugnis aufzunehmen. |
Bei einem Volontariat sollen ebenfalls fachbezogene Kenntnisse vermittelt werden. Im Unterschied zum Pflichtpraktikum besteht allerdings kein Arbeitsverhältnis: Der Volontär ist an keine Arbeitszeiten gebunden, es besteht kein Weisungsrecht des Betriebsinhabers und keine Eingliederung in den Betrieb.
Es besteht somit einerseits keine Arbeitsverpflichtung, anderseits aber auch kein Rechtsanspruch auf Entgelt. Fallweise wird allerdings ein "Taschengeld" bezahlt. |
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