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Arbeiten in den Ferien
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Beim Ferialjob wird gearbeitet, um Geld zu verdienen. Ferialjobber sind daher "normale" Arbeitnehmer, die weisungsgebunden und im Betrieb integriert sind. Sie arbeiten, ohne dass eine Ausbildungspflicht besteht.
Achtung:
Ein Volontariat und ein Ferialjob werden in der Regel nicht als Pflichtpraktikumszeit anerkannt. |
Was Ferialjobber beachten sollten
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Als Ferialarbeiter/-angestellter sind Sie ein ganz "normaler" Arbeitnehmer mit zumeist befristetem Arbeitsvertrag, der mit Ablauf der Zeit automatisch endet.
- Es steht Ihnen daher die Bezahlung nach dem Kollektivvertrag oder - falls es für die Branche, in der Sie arbeiten, keinen Kollektivvertrag gibt - ein angemessenes Entgelt zu. Lassen Sie sich nicht mit Pflichtpraktikantenlöhnen oder einem Taschengeld abspeisen.
- Treffen Sie über Entlohnung, Arbeitsort, Arbeitszeit usw. vor Beginn Ihres Ferialjobs eine schriftliche Vereinbarung.
- Dauert Ihr Ferialjob länger als ein Monat, muss Ihnen der Arbeitgeber unaufgefordert einen Dienstzettel aushändigen.
- Führen Sie detaillierte Arbeitszeit-Aufzeichnungen. Diese sind als Beweis bei Streitigkeiten besonders wichtig.
- Bei Beendigung Ihrer Beschäftigung müssen Sie eine schriftliche Lohnabrechnung erhalten, aus der Bruttolohn, Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeitrag und sonstige Abgaben ersichtlich sind. Zuschläge sind gesondert anzuführen. Unterzeichnen Sie keine Verzichtserklärungen!
- Kontrollieren Sie die Lohnabrechnung unverzüglich. Achten Sie darauf, ob auch geleistete Überstunden sowie anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld und eine Urlaubsabfindung verrechnet wurden.
- Fehlen Beträge, fordern Sie diese rasch ein. In manchen Kollektivverträgen ist nämlich festgeschrieben, dass offene Ansprüche nur binnen eines gewissen - oft extrem kurzen - Zeitraumes geltend gemacht werden können. Ist dieser verstrichen, verfallen die Ansprüche endgültig.
- Vergessen Sie nicht, beim Finanzamt eine Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen. Damit bekommen Sie in der Regel die bezahlte Lohnsteuer zum Teil oder sogar zur Gänze zurück.
Für die Zeit der Ferialarbeit sind Sie AK-Mitglied. Bei Problemen mit Ihrem Job stehen Ihnen die AK-Rechtsexpertinnen und -experten gerne mit Rat und Tat zur Seite!
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