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Arbeiten in den Ferien  

Ferialjob


Beim Ferialjob wird gearbeitet, um Geld zu verdienen. Ferialjobber sind daher "normale" Arbeitnehmer, die weisungsgebunden und im Betrieb integriert sind. Sie arbeiten, ohne dass eine Ausbildungspflicht besteht.

Achtung:
Ein Volontariat und ein Ferialjob werden in der Regel nicht als Pflichtpraktikumszeit anerkannt.

Was Ferialjobber beachten sollten


Als Ferialarbeiter/-angestellter sind Sie ein ganz "normaler" Arbeitnehmer mit zumeist befristetem Arbeitsvertrag, der mit Ablauf der Zeit automatisch endet.

  • Es steht Ihnen daher die Bezahlung nach dem Kollektivvertrag oder - falls es für die Branche, in der Sie arbeiten, keinen Kollektivvertrag gibt - ein angemessenes Entgelt zu. Lassen Sie sich nicht mit Pflichtpraktikantenlöhnen oder einem Taschengeld abspeisen.

  • Treffen Sie über Entlohnung, Arbeitsort, Arbeitszeit usw. vor Beginn Ihres Ferialjobs eine schriftliche Vereinbarung.

  • Dauert Ihr Ferialjob länger als ein Monat, muss Ihnen der Arbeitgeber unaufgefordert einen Dienstzettel aushändigen.

  • Führen Sie detaillierte Arbeitszeit-Aufzeichnungen. Diese sind als Beweis bei Streitigkeiten besonders wichtig.

  • Bei Beendigung Ihrer Beschäftigung müssen Sie eine schriftliche Lohnabrechnung erhalten, aus der Bruttolohn, Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeitrag und sonstige Abgaben ersichtlich sind. Zuschläge sind gesondert anzuführen. Unterzeichnen Sie keine Verzichtserklärungen!

  • Kontrollieren Sie die Lohnabrechnung unverzüglich. Achten Sie darauf, ob auch geleistete Überstunden sowie anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld und eine Urlaubsabfindung verrechnet wurden.

  • Fehlen Beträge, fordern Sie diese rasch ein. In manchen Kollektivverträgen ist nämlich festgeschrieben, dass offene Ansprüche nur binnen eines gewissen - oft extrem kurzen - Zeitraumes geltend gemacht werden können. Ist dieser verstrichen, verfallen die Ansprüche endgültig.

  • Vergessen Sie nicht, beim Finanzamt eine Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen. Damit bekommen Sie in der Regel die bezahlte Lohnsteuer zum Teil oder sogar zur Gänze zurück.
Für die Zeit der Ferialarbeit sind Sie AK-Mitglied. Bei Problemen mit Ihrem Job stehen Ihnen die AK-Rechtsexpertinnen und -experten gerne mit Rat und Tat zur Seite!

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Ferialjob
Das Arbeitsverhältnis der Pflichtpraktikanten Arbeitszeit-Regelungen bei Ferialarbeit/Praktikum Entlohnung der Pflichtpraktikanten weiter


 FAQ 
Bin ich während des Ferialjobs bzw. des Pflichtpraktikums versichert?
Habe ich Anspruch auf ein Zeugnis?
Habe ich Anspruch auf Kost und Quartier vom Arbeitgeber?
Kann ich ein Pflichtpraktikum auch im Ausland absolvieren?
Muss ich auch bei einem Pflichtpraktikum Lohnsteuer zahlen?
Was kann ich tun, wenn mich der Arbeitgeber als Pflichtpraktikant nicht zweckentsprechend beschäftigt?
Was passiert, wenn ich das Pflichtpraktikum in der vorgeschriebenen Zeit nicht absolvieren kann?
Wer bezahlt die vorgeschriebene Dienstkleidung?
Werden Krankenstandstage als Pflichtpraktikumszeit angerechnet?
Wie und wo bekomme ich eine Praktikantenstelle?
 Download 
Muster für einen Praktikanten-Arbeitsvertrag (Pflichtpraktikum Gastgewerbe) (pdf/104 kb)
Muster für einen Praktikanten-Arbeitsvertrag (Pflichtpraktikum-Allgemein) (pdf/106 kb)
Musterformular zur Aufzeichnung der Arbeitszeit (xls/19 kb)
 Broschüre 
Arbeiten in den Ferien


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