|
|
Arbeiten in den Ferien
|
|
|
 |
Das Arbeitsverhältnis der Pflichtpraktikanten
|
|
| Ein Pflichtpraktikum kann in der Regel nur in Form eines "normalen" Arbeitsverhältnisses absolviert werden. Aufgrund der besonderen Zielsetzung schuldet der Arbeitgeber aber nicht nur Entgelt und Fürsorge, er muss sich auch zur Ausbildung des Praktikanten im vom Lehrplan vorgeschriebenen Rahmen verpflichten. |
Hat man eine Praktikanten-Stelle in Aussicht, ist es ratsam, in einem persönlichen Gespräch abzuklären:
- Dauer des Praktikums (Beginn und Ende mit Datum: Der Kollektivvertrag für das oö. Gastgewerbe sieht dies sogar verpflichtend vor!)
- Art der Arbeitsleistung (Einsatzbereiche)
- Arbeitsort(e)
- Arbeitszeiten
- Entlohnung
bei auswärtigen Praktikanten-Stellen:
- ob und zu welchen Bedingungen ein Quartier vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt wird (Ort und Art der Unterkunft);
- ob Tagesverpflegung unentgeltlich bzw. zu welchen Bedingungen gewährt wird;
- ob Wäsche im Betrieb gewaschen werden darf usw.
|
Der Arbeitsvertrag
|
Die Bedingungen, unter denen das Arbeitsverhältnis als Praktikant eingegangen wird, sollten vor Beginn in einem schriftlichen Vertrag festgehalten werden. Ein solcher ist laut schulrechtlichen Bestimmungen auch erforderlich.
Wir haben für Sie Muster für Praktikanten-Arbeitsverträge vorbereitet (siehe Infobox).
Spezielle Bestimmungen für den Vertrag zwischen Arbeitgeber und Praktikant gibt es nicht: Auf das Praktikanten-Arbeitsverhältnis finden die arbeitsrechtlichen Vorschriften Anwendung. Bestimmungen von Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen gelten allerdings nur insoweit, als sie Praktikanten nicht ausdrücklich ausschließen. |
Ende und vorzeitige Auflösung
Das Praktikanten-Arbeitsverhältnis wird in der Regel auf bestimmte Zeit abgeschlossen und ist somit ein befristetes Dienstverhältnis, das mit Ablauf der Zeit automatisch endet.
- Die Kündigung eines solchen, für relativ kurze Zeit befristeten, Praktikanten-Arbeitsvertrages ist aufgrund seines speziellen - der Ausbildung dienenden - Zwecks nicht zulässig.
- Eine einvernehmliche Auflösung, bei der Praktikant (Elern) und Arbeitgeber die Auflösung und deren Zeitpunkt gemeinsam festlegen, ist jederzeit möglich.
- Liegen Gründe vor, die eine Weiterbeschäftigung unzumutbar machen, kann das Arbeitsverhältnis durch berechtigten vorzeitigen Austritt des Praktikanten oder berechtigte vorzeitige Entlassung durch den Dienstgeber beendet werden.
Gründe, die zum vorzeitigen Austritt berechtigen, sind beispielsweise: Vorenthaltung oder ungerechtfertigte Schmälerung des gebührenden Entgelts, erhebliche Verletzung wesentlicher Vertragsbestimmungen oder arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften durch den Arbeitgeber.
|
Achtung:
|
| Tritt der Praktikant berechtigt vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis aus oder wird er unberechtigt entlassen, so hat ihm der Arbeitgeber das Entgelt zu bezahlen, das bis zum vereinbarten Vertragsende gebührt hätte. Geschieht dies nicht, müssen die Ansprüche innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. Ansonsten verfallen sie. |
|