Sie befinden Sich in:
Navigation überspringen      Wir über uns    Mitgliedschaft    Betriebsräte    Betriebssport    Presse    Sitemap    Kontakt

zur erweiterten Suche
Arbeit & Recht Steuer & Geld Bildung Beruf & Familie Arbeit & Gesundheit Konsument
Sie befinden sich auf folgendem Pfad
 Pfad: Home | Bildung | Schule | Arbeiten in den Ferien
AK-Onlineratgeber
Bildungs- und Berufswahl
Bildungsberatung
Bildungsförderungen
Bildungsstandards
Brennpunkt Bildung
Kommunikations-zentrum Di@log
AK Kultur
Nachmittagsbetreuung
10 - was nun?
14 - was nun?
Schule
->
AK Schul.Preis 2008
->
Arbeiten in den Ferien
->
HTL Ingenieurtitel
->
Ideenwettbewerb
->
Mitbestimmung in Schulen
->
Nostrifikation von Zeugnissen
->
Schuleintritt Volksschule
->
Schulsprengel
->
Termine & Tools
Studium
Weiterbildung
Zweiter Bildungsweg
Arbeiten in den Ferien  

Arbeitszeit-Regelungen bei Ferialarbeit/Praktikum


Pflichtpraktikanten/Ferialjobber unter 18 Jahre


Bei Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf
  • die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden und
  • die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden grundsätzlich nicht übersteigen.

Unter gewissen Voraussetzungen ist jedoch eine andere Verteilung der Wochenarbeitszeit zulässig. Insbesondere für das Hotel- und Gastgewerbe gibt es Ausnahmebestimmungen.

Auch bei Anwendung dieser Ausnahmeregelungen darf
  • die tägliche Arbeitszeit maximal 9,5 Stunden und
  • die wöchentliche Arbeitszeit maximal 45 Stunden betragen.

In der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen dürfen Jugendliche grundsätzlich nicht beschäftigt werden.

Ausnahmen gibt es z.B. im Gastgewerbe
Hier dürfen Jugendliche über 16 Jahren bis 23 Uhr und auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Jeder zweite Sonntag hat jedoch arbeitsfrei zu bleiben!

Ruhepausen & Ruhezeiten
Ferner haben Jugendliche Anspruch auf eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde, sofern die Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit mehr als 4 ½ Stunden beträgt. Diese Pause ist spätestens nach 6 Stunden zu gewähren.

Nach dem Ende der täglichen Arbeitszeit steht Jugendlichen unter 15 Jahren eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 14 Stunden, Jugendlichen unter 18 Jahren eine von mindestens 12 Stunden zu. Diese Ruhezeit ist - außer im Gastgewerbe - innerhalb von 24 Stunden nach Arbeitsbeginn zu gewähren.

Achtung:
Von Jugendlichen dürfen keine Überstunden verlangt werden. Werden trotz Verbot welche geleistet, müssen sie jedenfalls entlohnt werden (Grundlohn plus Zuschlag bzw. Zeitausgleich 1:1,5)!

Plichtpraktikanten/Ferialjobber über 18 Jahre


Für Plichtpraktikanten/Ferialjobber über 18 Jahren gelten diese besonderen Schutzvorschriften nicht. Für sie gelten die Bestimmungen des Arbeitszeit- und des Arbeitsruhegesetzes, wie für alle anderen erwachsenen Arbeitnehmer auch.

zurück Seite Seite 1 Pflichtpraktikum, Volontariat Ferialjob Das Arbeitsverhältnis der Pflichtpraktikanten
Arbeitszeit-Regelungen bei Ferialarbeit/Praktikum
Entlohnung der Pflichtpraktikanten weiter


 FAQ 
Bin ich während des Ferialjobs bzw. des Pflichtpraktikums versichert?
Habe ich Anspruch auf ein Zeugnis?
Habe ich Anspruch auf Kost und Quartier vom Arbeitgeber?
Kann ich ein Pflichtpraktikum auch im Ausland absolvieren?
Muss ich auch bei einem Pflichtpraktikum Lohnsteuer zahlen?
Was kann ich tun, wenn mich der Arbeitgeber als Pflichtpraktikant nicht zweckentsprechend beschäftigt?
Was passiert, wenn ich das Pflichtpraktikum in der vorgeschriebenen Zeit nicht absolvieren kann?
Wer bezahlt die vorgeschriebene Dienstkleidung?
Werden Krankenstandstage als Pflichtpraktikumszeit angerechnet?
Wie und wo bekomme ich eine Praktikantenstelle?
 Download 
Muster für einen Praktikanten-Arbeitsvertrag (Pflichtpraktikum Gastgewerbe) (pdf/104 kb)
Muster für einen Praktikanten-Arbeitsvertrag (Pflichtpraktikum-Allgemein) (pdf/106 kb)
Musterformular zur Aufzeichnung der Arbeitszeit (xls/19 kb)
 Broschüre 
Arbeiten in den Ferien


AK Vorarlberg AK Tirol AK Tirol AK Wien AK Kärnten AK Salzburg AK Oberösterreich AK Steiermark AK Niederösterreich AK Burgenland
AK-Portal
 Warenkorb (leer)
 AKOÖ Bezirksstellen
 Bildungshaus Jägermayrhof
AK-Berufsinteressentest
Berufsatlas
Berufsprognose
Schulbeihilfenrechner
Stipendienrechner
Förderungsdatenbank
 Ratgeber & Servicerechner
 AK Kultur Programm
Kontakt & Beratung
Broschüren
Newsletter
Links für Arbeitnehmer