Sie befinden Sich in:
Navigation überspringen      Wir über uns    Mitgliedschaft    Betriebsräte    Betriebssport    Presse    Sitemap    Kontakt

zur erweiterten Suche
Arbeit & Recht Steuer & Geld Bildung Beruf & Familie Arbeit & Gesundheit Konsument
Sie befinden sich auf folgendem Pfad
 Pfad: Home | Bildung | Schule | Arbeiten in den Ferien
AK-Onlineratgeber
Bildungs- und Berufswahl
Bildungsberatung
Bildungsförderungen
Bildungsstandards
Brennpunkt Bildung
Kommunikations-zentrum Di@log
Nachmittagsbetreuung
10 - was nun?
14 - was nun?
Schule
->
AK Schul.Preis 2008
->
Arbeiten in den Ferien
->
HTL Ingenieurtitel
->
Ideenwettbewerb
->
Materialien zur Berufsorientierung
->
Mitbestimmung in Schulen
->
Nostrifikation von Zeugnissen
->
Schuleintritt Volksschule
->
Schulsprengel
->
Termine & Tools
Studium
Weiterbildung
Zweiter Bildungsweg
AK Kultur
Arbeiten in den Ferien  

Entlohnung der Pflichtpraktikanten


Da es sich beim Pflichtpraktikum üblicherweise um ein Arbeitsverhältnis handelt, besteht für den Arbeitgeber grundsätzlich die Verpflichtung, Entgelt zu bezahlen.

Bei der Vereinbarung dieses Entgelts sind die lohnrechtlichen Bestimmungen von allfälligen Kollektivverträgen, die einen Mindestanspruch festsetzen, zu berücksichtigen. Vereinbarungen über eine höhere Entlohnung als diesen Mindestanspruch können natürlich jederzeit getroffen werden.

Ist auf das betreffende Arbeitsverhältnis kein Kollektivvertrag anwendbar, so ist ein angemessenes Entgelt zu bezahlen. Dieses Entgelt soll ein Ausgleich zwischen der erbrachten Arbeitsleistung des Praktikanten und den Ausbildungsbemühungen des Dienstgebers sein.

Beispiel Hotel- und Gastgewerbe

Für Praktikanten im Hotel- und Gastgewerbe legt der Kollektivvertrag beispielsweise folgendes fest: Praktikanten haben Anspruch auf ein Entgelt in der Höhe der Lehrlingsentschädigung für das mit dem Schuljahr korrespondierenden Lehrjahr. Lehrlingsentschädigung (gültig ab 1.5.2008 für Oberösterreich):

1. Lehrjahr: € 496,--
2. Lehrjahr: € 558,--
3. Lehrjahr: € 678,--
4. Lehrjahr: € 734,--

Praktika, die zwischen zwei Schuljahren geleistet werden, sind jeweils dem vorangegangenen Schuljahr zuzurechnen. Bei einem Pflichtpraktikum in den Ferien zwischen dritten und viertem Schuljahr gebührt somit zumindest ein Entgelt in Höhe der Lehrlingsentschädigung für das dritte Lehrjahr.

Lohnabrechnung

Jedem Arbeitnehmer - und so auch jedem Praktikanten - ist eine Lohnabrechnung auszuhändigen, aus der Bruttolohn, Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeitrag und sonstige Abgaben ersichtlich sind. Zuschläge sind gesondert anzuführen.

zurück Seite Seite 1 Pflichtpraktikum, Volontariat Ferialjob Das Arbeitsverhältnis der Pflichtpraktikanten Arbeitszeit-Regelungen bei Ferialarbeit/Praktikum
Entlohnung der Pflichtpraktikanten


 FAQ 
Bin ich während des Ferialjobs bzw. des Pflichtpraktikums versichert?
Habe ich Anspruch auf ein Zeugnis?
Habe ich Anspruch auf Kost und Quartier vom Arbeitgeber?
Kann ich ein Pflichtpraktikum auch im Ausland absolvieren?
Muss ich auch bei einem Pflichtpraktikum Lohnsteuer zahlen?
Was kann ich tun, wenn mich der Arbeitgeber als Pflichtpraktikant nicht zweckentsprechend beschäftigt?
Was passiert, wenn ich das Pflichtpraktikum in der vorgeschriebenen Zeit nicht absolvieren kann?
Wer bezahlt die vorgeschriebene Dienstkleidung?
Werden Krankenstandstage als Pflichtpraktikumszeit angerechnet?
Wie und wo bekomme ich eine Praktikantenstelle?
 Download 
Muster für einen Praktikanten-Arbeitsvertrag (Pflichtpraktikum Gastgewerbe) (pdf/104 kb)
Muster für einen Praktikanten-Arbeitsvertrag (Pflichtpraktikum-Allgemein) (pdf/106 kb)
Musterformular zur Aufzeichnung der Arbeitszeit (xls/19 kb)
 Broschüre 
Arbeiten in den Ferien


AK Vorarlberg AK Tirol AK Tirol AK Wien AK Kärnten AK Salzburg AK Oberösterreich AK Steiermark AK Niederösterreich AK Burgenland
AK-Portal
 Warenkorb (leer)
 AKOÖ Bezirksstellen
 Bildungshaus Jägermayrhof
AK-Berufsinteressentest
Berufsatlas
Berufsprognose
Schulbeihilfenrechner
Stipendienrechner
Förderungsdatenbank
 Ratgeber & Servicerechner
 AK Kultur Programm
Kontakt & Beratung
Broschüren
Newsletter
Links für Arbeitnehmer