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Arbeiten in den Ferien
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| Ferialjob oder Pflichtpraktikum |
Nehmen wir als Beispiel Jürgen und Peter. Beide sind Schüler, und beide arbeiten in den Ferien im selben Betrieb. Mit einem großen Unterschied: Jürgen will Geld verdienen zum Aufrüsten seines Computers - Peter muss arbeiten, weil es ihm seine Schule vorschreibt.
Jürgen ist Ferialjobber. Für ihn gelten die sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften wie für alle anderen Arbeitnehmer auch.
Peter ist Pflichtpraktikant. Der Schwerpunkt seines Arbeitsverhältnisses liegt bei der Ausbildung und der praktischen Umsetzung des in der Schule Gelernten.
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