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Arbeiten in den Ferien  

Ferialjob oder Pflichtpraktikum
Nehmen wir als Beispiel Jürgen und Peter. Beide sind Schüler, und beide arbeiten in den Ferien im selben Betrieb. Mit einem großen Unterschied: Jürgen will Geld verdienen zum Aufrüsten seines Computers - Peter muss arbeiten, weil es ihm seine Schule vorschreibt.

Jürgen ist Ferialjobber. Für ihn gelten die sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften wie für alle anderen Arbeitnehmer auch.

Peter ist Pflichtpraktikant. Der Schwerpunkt seines Arbeitsverhältnisses liegt bei der Ausbildung und der praktischen Umsetzung des in der Schule Gelernten.

Thema  Seite
Pflichtpraktikum, Volontariat  2
Ferialjob  3
Das Arbeitsverhältnis der Pflichtpraktikanten  4
Arbeitszeit-Regelungen bei Ferialarbeit/Praktikum  5
Entlohnung der Pflichtpraktikanten  6

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Pflichtpraktikum, Volontariat Ferialjob Das Arbeitsverhältnis der Pflichtpraktikanten Arbeitszeit-Regelungen bei Ferialarbeit/Praktikum Entlohnung der Pflichtpraktikanten weiter


 FAQ 
Bin ich während des Ferialjobs bzw. des Pflichtpraktikums versichert?
Habe ich Anspruch auf ein Zeugnis?
Habe ich Anspruch auf Kost und Quartier vom Arbeitgeber?
Kann ich ein Pflichtpraktikum auch im Ausland absolvieren?
Muss ich auch bei einem Pflichtpraktikum Lohnsteuer zahlen?
Was kann ich tun, wenn mich der Arbeitgeber als Pflichtpraktikant nicht zweckentsprechend beschäftigt?
Was passiert, wenn ich das Pflichtpraktikum in der vorgeschriebenen Zeit nicht absolvieren kann?
Wer bezahlt die vorgeschriebene Dienstkleidung?
Werden Krankenstandstage als Pflichtpraktikumszeit angerechnet?
Wie und wo bekomme ich eine Praktikantenstelle?
 Download 
Muster für einen Praktikanten-Arbeitsvertrag (Pflichtpraktikum Gastgewerbe) (pdf/104 kb)
Muster für einen Praktikanten-Arbeitsvertrag (Pflichtpraktikum-Allgemein) (pdf/106 kb)
Musterformular zur Aufzeichnung der Arbeitszeit (xls/19 kb)
 Broschüre 
Arbeiten in den Ferien


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