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lexicon
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Lehrvertrag
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Das MUSS im Lehrvertrag stehen
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Im Lehrvertrag muss festgehalten werden:
- Bezeichnung des Lehrberufes
- Standort der tatsächlichen Ausbildungsstätte
- Daten des Lehrberechtigten, des Lehrlings und dessen gesetzlichen Vertreters
- Sozialversicherungsnummer
- Name des Ausbilders (Ausbildungsleiters)
- Datum des Beginns und des Endes des Lehrverhältnisses
- Etwaige Ausbildungsverbundmaßnahmen
- Hinweis auf die Höhe der Lehrlingsentschädigung
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Ausbildungsverbund:
Von einem Ausbildungsverbund spricht man, wenn der Lehrbetrieb eine oder einige wenige Positionen des Berufsbildes nicht selbst vermitteln kann und die Ausbildung in diesen Teilbereichen daher auslagern muss.
Ist dies in Ihrem Betrieb der Fall, dann muss im Lehrvertrag stehen,
- welche Berufsbildpositionen
- in welchem Lehrjahr und
- in welcher Dauer
- wo (Partnerbetrieb, Kursträger)
vermittelt werden.
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Wenn Sie Interesse am Berufsbild für Ihren Lehrberuf haben, schicken Sie uns einfach ein E-Mail. Wir senden Ihnen dieses gerne zu. |
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