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lexicon
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Lehrvertrag
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Der Lehrvertrag ist die rechtliche Grundlage für das Lehrverhältnis. Er muss zwischen Lehrberechtigtem und Lehrling schriftlich abgeschlossen werden. Ist der Lehrling minderjährig, ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (bei ehelichen Kindern Vater oder Mutter) erforderlich.
Bei Detailfragen zum Lehrvertrag rufen Sie uns an (050/6906-1) oder schauen Sie einfach bei unseren Jugendberatern vorbei. Wir helfen Ihnen gerne.
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