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Lehrabschlussprüfung
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Wann kann ich zur Lehrabschlussprüfung antreten?
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Der Prüfungstermin (Antrag bereits sechs Monate vor Lehrzeitende möglich) darf bei Lehrlingen
- frühestens zehn Wochen vor dem Ende der Lehrzeit,
- bei lehrgangsmäßigen Berufsschulen nicht vor dem Ende des Lehrganges,
- bei ganzjährigen Berufsschulen frühestens sechs Wochen vor dem Ende des Unterrichtsjahres,
- bei Lehrberufen mit zweieinhalb- bzw. dreieinhalbjähriger Lehrzeit frühestens sechs Wochen vor Beendigung der Berufsschulpflicht,
angesetzt werden.
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Ab Beginn des letzten Lehrjahres können Sie die Zulassung beantragen und zur Lehrabschlussprüfung antreten, sofern Sie die letzte Klasse der Berufsschule positiv abgeschlossen haben und
- der Lehrberechtigte diesen Antrag zustimmt oder
- das Lehrverhältnis einvernehmlich oder
- das Lehrverhältnis ohne Verschulden des Lehrlings vorzeitig aufgelöst wurde (berechtigter Austritt oder unberechtigte Entlassung) oder
- das Lehrverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Lehrzeit geendet hat.
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