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 Pfad: Home | Arbeit & Recht | Lehre | Lehrabschlussprüfung
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Lehrabschlussprüfung  

Wann kann ich zur Lehrabschlussprüfung antreten?


Der Prüfungstermin (Antrag bereits sechs Monate vor Lehrzeitende möglich) darf bei Lehrlingen

  • frühestens zehn Wochen vor dem Ende der Lehrzeit,
  • bei lehrgangsmäßigen Berufsschulen nicht vor dem Ende des Lehrganges,
  • bei ganzjährigen Berufsschulen frühestens sechs Wochen vor dem Ende des Unterrichtsjahres,
  • bei Lehrberufen mit zweieinhalb- bzw. dreieinhalbjähriger Lehrzeit frühestens sechs Wochen vor Beendigung der Berufsschulpflicht,
angesetzt werden.

Ausnahme:


Ab Beginn des letzten Lehrjahres können Sie die Zulassung beantragen und zur Lehrabschlussprüfung antreten, sofern Sie die letzte Klasse der Berufsschule positiv abgeschlossen haben und

  • der Lehrberechtigte diesen Antrag zustimmt oder
  • das Lehrverhältnis einvernehmlich oder
  • das Lehrverhältnis ohne Verschulden des Lehrlings vorzeitig aufgelöst wurde (berechtigter Austritt oder unberechtigte Entlassung) oder
  • das Lehrverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Lehrzeit geendet hat.

zurück Seite Seite 1 Antrittsberechtigung
Antrittszeitpunkt
Anmeldung/Kosten Prüfungsablauf Prüfungszeugnis, Wiederholung der Prüfung, Zusatzprüfung für anderen Lehrberuf Anerkennung ausländischer Lehrabschlussprüfungen (Voraussetzung, Antrag, ...) weiter


 Musterbrief 
Antrag auf ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung (rtf/14 kb)
 Broschüre 
Die Lehrabschlussprüfung
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Lehrabschluss nachholen
 Links 
Prüfungstermine und Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung
BMWA: Musterbrief - Antrag auf Gleichhaltung
BMWA: Berufsbildungsabkommen Österreich - Deutschland
BMWA: Berufsbildungsabkommen Österreich - Südtirol
BMWA: Berufsbildungsabkommen Österreich - Ungarn


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