Sie befinden Sich in:
Navigation überspringen      Wir über uns    Mitgliedschaft    Betriebsräte    Betriebssport    Presse    Sitemap    Kontakt

zur erweiterten Suche
Arbeit & Recht Steuer & Geld Bildung Beruf & Familie Arbeit & Gesundheit Konsument
Sie befinden sich auf folgendem Pfad
 Pfad: Home | Arbeit & Recht | Lehre | Lehrabschlussprüfung
Abfertigung
Arbeit & Behinderung
Arbeitsklima
Arbeitslosigkeit
Arbeitsverträge
Arbeitszeit
Ausländische Arbeitnehmer/-innen
Beendigung des Dienstverhältnisses
Bewerbung
Insolvenz
Krankheit & Pflege
Lehre
->
Beendigung & Auflösung
->
Berufsaus- bildungsgesetz
->
Berufsschule
->
Freifahrt & Fahrtenbeihilfe
->
Integrative Ausbildung
->
Lehrabschlussprüfung
->
LehrberufsABC
->
Lehrvertrag
->
Weiterverwen- dungspflicht
Pension
Urlaub
Lehrabschlussprüfung  

Wie geht die Prüfung vor sich?

Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in einen theoretischen und in einen praktischenTeil.

Ob die Prüfung mündlich oder schriftlich vorgenommen wird, welche Gegenstände geprüft werden sowie Umfang und Dauer der Prüfung ist in der Prüfungsordnung für den einzelnen Lehrberuf festgelegt.

Wenn Sie an der detaillierten Prüfungsordnung für Ihren Lehrberuf interessiert sind, schicken Sie uns doch einfach ein E-Mail. Wir senden Ihnen diese gerne zu.

Achtung!

Die theoretische Prüfung entfällt, wenn die letzte Klasse der Berufsschule positiv abgeschlossen wurde. Ein Nachweis darüber ist der Lehrlingsstelle vorzulegen.

Wie wird das Prüfungsergebnis ermittelt?

Die Prüfungskommission bewertet die Leistung des Prüflings in den einzelnen Prüfungsgegenständen nach dem üblichen Schulnotensystem (1 - 5). Nach der Benotung der einzelnen Prüfungsgegenstände nimmt die Prüfungskommission die Gesamtbeurteilung vor.

Die Prüfung wurde:

  • mit Auszeichnung bestanden, wenn zumindest die Hälfte der Prüfungsgegenstände mit "sehr gut" bewertet wurde und in den übrigen Prüfungsgegenständen keine schlechtere Bewertung als "gut" erfolgte; die Gegenstände der praktischen Prüfung müssen dabei mit "sehr gut" bewertet worden sein.
  • mit gutem Erfolg bestanden, wenn wenigsten die Hälfte der Prüfungsgegenstände, mit "gut" oder "sehr gut" bewertet wurde und in den übrigen Prüfungsgegenständen keine schlechtere Bewertung als "befriedigend" erfolgte. Die Gegenstände der praktischen Prüfung müssen dabei mit "gut" oder "sehr gut" bewertet worden sein
  • bestanden, wenn kein Prüfungsgegenstand mit "nicht genügend" bewertet wurde
  • nicht bestanden, wenn ein oder mehrere Prüfungsgegenstände mit "nicht genügend" bewertet wurden.

zurück Seite Seite 1 Antrittsberechtigung Antrittszeitpunkt Anmeldung/Kosten
Prüfungsablauf
Prüfungszeugnis, Wiederholung der Prüfung, Zusatzprüfung für anderen Lehrberuf Anerkennung ausländischer Lehrabschlussprüfungen (Voraussetzung, Antrag, ...) weiter


 Musterbrief 
Antrag auf ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung (rtf/14 kb)
 Broschüre 
Die Lehrabschlussprüfung
 Verwandte Artikel 
Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen
Lehrabschluss nachholen
 Links 
Prüfungstermine und Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung
BMWA: Musterbrief - Antrag auf Gleichhaltung
BMWA: Berufsbildungsabkommen Österreich - Deutschland
BMWA: Berufsbildungsabkommen Österreich - Südtirol
BMWA: Berufsbildungsabkommen Österreich - Ungarn


AK Vorarlberg AK Tirol AK Tirol AK Wien AK Kärnten AK Salzburg AK Oberösterreich AK Steiermark AK Niederösterreich AK Burgenland
AK-Portal
 Warenkorb (leer)
 AKOÖ Bezirksstellen
Abfertigungs-Rechner
 Ratgeber & Servicerechner
 Der Rechtsexperte informiert
Kontakt & Beratung
Broschüren
Newsletter
Links für Arbeitnehmer