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 Pfad: Home | Arbeit & Recht | Lehre | Lehrabschlussprüfung
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Lehrabschlussprüfung  

Wann erhalte ich das Prüfungszeugnis?

Sofort nach Abschluss der Prüfung verkündet der Vorsitzende der Prüfungskommission die Gesamtbeurteilung mündlich und übergibt das Prüfungszeugnis. Ist auch die Lehrzeit bereits beendet, so gibt es gleichzeitig den Lehrbrief.

Kann ich die Lehrabschlussprüfung wiederholen?

Wurde das Wissen des Prüflings in einem oder mehreren Gegenständen mit "nicht genügend" benotet, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Eine Wiederholung ist jedoch beliebig oft möglich.

Grundsätzlich muss die Prüfung nur in jenen Gegenständen wiederholt werden, die mit "nicht genügend" benotet wurden. Sollten aber - was äußerst selten der Fall ist - mehr als zwei oder drei Gegenstände (lehrberufsabhängig) mit "nicht genügend" bewertet worden sein, muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.

Achtung!
Für die Wiederholungsprüfung müssen Sie wiederum einen Termin vereinbaren. Die neuerliche Prüfungstaxe (Euro 78,--) und ev. Materialkosten sind vom Prüfling zu bezahlen.

Kann ich eine Zusatzprüfung für andere Lehrberufe machen?

Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung kann eine Zusatzprüfung in allen Lehrberufen abgelegt werden, die mit dem erlernten Lehrberuf teil- oder vollverwandt sind. Die Prüfungstaxe beträgt Euro 39,--.

zurück Seite Seite 1 Antrittsberechtigung Antrittszeitpunkt Anmeldung/Kosten Prüfungsablauf
Prüfungszeugnis, Wiederholung der Prüfung, Zusatzprüfung für anderen Lehrberuf
Anerkennung ausländischer Lehrabschlussprüfungen (Voraussetzung, Antrag, ...) weiter


 Musterbrief 
Antrag auf ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung (rtf/14 kb)
 Broschüre 
Die Lehrabschlussprüfung
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Lehrabschluss nachholen
 Links 
Prüfungstermine und Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung
BMWA: Musterbrief - Antrag auf Gleichhaltung
BMWA: Berufsbildungsabkommen Österreich - Deutschland
BMWA: Berufsbildungsabkommen Österreich - Südtirol
BMWA: Berufsbildungsabkommen Österreich - Ungarn


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