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Lehrabschlussprüfung
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Wann erhalte ich das Prüfungszeugnis?
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| Sofort nach Abschluss der Prüfung verkündet der Vorsitzende der Prüfungskommission die Gesamtbeurteilung mündlich und übergibt das Prüfungszeugnis. Ist auch die Lehrzeit bereits beendet, so gibt es gleichzeitig den Lehrbrief. |
Kann ich die Lehrabschlussprüfung wiederholen?
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Wurde das Wissen des Prüflings in einem oder mehreren Gegenständen mit "nicht genügend" benotet, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Eine Wiederholung ist jedoch beliebig oft möglich.
Grundsätzlich muss die Prüfung nur in jenen Gegenständen wiederholt werden, die mit "nicht genügend" benotet wurden. Sollten aber - was äußerst selten der Fall ist - mehr als zwei oder drei Gegenstände (lehrberufsabhängig) mit "nicht genügend" bewertet worden sein, muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.
Achtung!
Für die Wiederholungsprüfung müssen Sie wiederum einen Termin vereinbaren. Die neuerliche Prüfungstaxe (Euro 78,--) und ev. Materialkosten sind vom Prüfling zu bezahlen. |
Kann ich eine Zusatzprüfung für andere Lehrberufe machen?
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| Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung kann eine Zusatzprüfung in allen Lehrberufen abgelegt werden, die mit dem erlernten Lehrberuf teil- oder vollverwandt sind. Die Prüfungstaxe beträgt Euro 39,--. |
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