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 Pfad: Home | Arbeit & Recht | Lehre | Freifahrt & Fahrtenbeihilfe
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Freifahrt & Fahrtenbeihilfe  

Für die Fahrt vom Wohnort zum Lehrbetrieb und zur Berufsschule haben Lehrlinge - je nach Verkehrsmittel, Entfernung usw. - Anspruch auf Freifahrt oder Fahrtenbeihilfe.

Die von der AK geforderte Gleichstellung der Lehrgangsberufsschüler mit den Jahresberufsschülern bei der Freifahrt wurde von der Regierung nicht umgesetzt: Im September 2002 wurde für die Internatsschüler lediglich eine Fahrtenbeihilfe beschlossen.

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Fahrt: Wohnort - Lehrbetrieb  2
Fahrt: Wohnort - Lehrlingsheim  3
Fahrt: Wohnort - Berufsschule  4
Fahrt: Wohnort - Berufsschulinternat  5

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Antrag für Fahrtenbeihilfe 1
Antrag für Fahrtenbeihilfe 2
Antrag für Schülerfreifahrt
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Antrag für Schulfahrtbeihilfe 2
Antrag für Lehrlingsfreifahrt
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