 |
|
 |
 |
 |
|
|
Freifahrt & Fahrtenbeihilfe
|
|
|
 |
Fahrt: Wohnort - Lehrbetrieb
|
|
Lehrlingsfreifahrt
|
Voraussetzung: Sie fahren täglich mit einem öffentlichen Verkehrsmittel vom Wohnort in den Lehrbetrieb und zurück.
Kosten: Selbstbehalt von EUR 19,60 pro Lehrjahr.
Antrag: Beim Verkehrsunternehmen (z.B. ÖBB) mit der Bestätigung des Lehrberechtigten einreichen. Den Antrag auf Ausstellung eines Freifahrausweises für Fahrten zu und von der betrieblichen Ausbildungsstätte (pdf-File) können Sie von der Homepage des Sozialministeriums downloaden (siehe LINK in Infobox). |
Fahrtenbeihilfe 1
|
Voraussetzung: Sie können für die tägliche Fahrt vom Wohnort in den Lehrbetrieb und zurück kein öffentliches Verkehrsmittel benützen und der kürzeste Weg in einer Richtung ist mindestens 2 km lang (für Behinderte entfällt die Kilometerbegrenzung).
Höhe der Beihilfe: |
 |  | Wegstrecke |  | Beihilfe/Monat
|  |  |  |  | bis 10 km Wegstrecke |  | EUR 5,09
|  |  |  |  | über 10 km Wegstrecke |  | EUR 7,27
|  |  |
|
| Antrag: Beim Wohnsitzfinanzamt nach Ablauf des Kalenderjahres vom Familienbeihilfenbezieher einreichen. Das Antragsformular Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge (pdf-File) können Sie von der Homepage des Finanzministeriums downloaden (siehe LINK in Infobox). |
|
|
 |
 |
 |
|
 |