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 Pfad: Home | Arbeit & Recht | Lehre | Freifahrt & Fahrtenbeihilfe
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Freifahrt & Fahrtenbeihilfe  

Fahrt: Wohnort - Lehrlingsheim


Fahrtenbeihilfe 2

Voraussetzung: Sie wohnen am Standort Ihrer Lehrstelle im Lehrlingsheim und fahren jeweils zum Wochenende heim und der kürzeste Weg in einer Richtung ist mindestens 2 km lang (für Behinderte entfällt die Kilometerbegrenzung).

Höhe der Beihilfe:

 Wegstrecke Beihilfe/Monat
 bis einschließlich 50 km EUR 19,-
 über 50 km bis 100 km EUR 32,-
 über 100 km bis 300 km EUR 42,-
 über 300 km bis 600 km EUR 50,-
 über 600 km EUR 58,-

Antrag: Beim Wohnsitzfinanzamt nach Ablauf des Kalenderjahres vom Familienbeihilfenbezieher einreichen. Das Antragsformular Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge (pdf-File) können Sie von der Homepage des Finanzministeriums downloaden (siehe LINK in Infobox).

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 Links 
Antrag für Fahrtenbeihilfe 1
Antrag für Fahrtenbeihilfe 2
Antrag für Schülerfreifahrt
Antrag für Schulfahrtbeihilfe 1
Antrag für Schulfahrtbeihilfe 2
Antrag für Lehrlingsfreifahrt
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