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Freifahrt & Fahrtenbeihilfe
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Fahrt: Wohnort - Berufsschule
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Schülerfreifahrt
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Voraussetzung: Sie fahren mit einem öffentlichen Verkehrsmittel wöchentlich ein- oder zweimal vom Wohnort in die Berufsschule und zurück oder Sie besuchen eine lehrgangsmäßige Berufsschule (zB. 8 Wochen) und fahren täglich hin und zurück.
Kosten: Selbstbehalt von EUR 19,60 pro Lehrjahr.
Antrag: Bestätigung von der Berufsschule besorgen und beim Verkehrsunternehmen (z.B. ÖBB) einreichen. Den Antrag auf Ausstellung eines Freifahrausweises für Fahrten zu und von der Schule (pdf-File) können Sie von der Homepage des Sozialministeriums downloaden (siehe LINK in Infobox). |
Schulfahrtbeihilfe 1
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Voraussetzung: Sie fahren ein- oder zweimal pro Woche vom Wohnort in die Berufsschule und zurück und können kein öffentliches Verkehrsmittel benützen und der kürzeste Weg in einer Richtung ist mindestens 2 km lang (für Behinderte gilt die Kilometerbegrenzung nicht).
Höhe der Beihilfe: |
 |  | Wegstrecke |  | Beihilfe/Monat
|  |  |  |  | bis 10 km Wegstrecke |  | EUR 4,40
|  |  |  |  | über 10 km Wegstrecke |  | EUR 6,60
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| Antrag: Beim Wohnsitzfinanzamt bis zum 30. Juni des dem Schuljahr folgenden Kalenderjahres vom Familienbeihilfenbezieher einreichen. Das Antragsformular Schulfahrtbeihilfe für Fahrten zwischen der Wohnung im Inland und der Schule (pdf-File) können Sie von der Homepage des Finanzministeriums downloaden (siehe LINK in Infobox). |
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