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 Pfad: Home | Arbeit & Recht | Lehre | Freifahrt & Fahrtenbeihilfe
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Freifahrt & Fahrtenbeihilfe  

Fahrt: Wohnort - Berufsschule


Schülerfreifahrt

Voraussetzung: Sie fahren mit einem öffentlichen Verkehrsmittel wöchentlich ein- oder zweimal vom Wohnort in die Berufsschule und zurück oder Sie besuchen eine lehrgangsmäßige Berufsschule (zB. 8 Wochen) und fahren täglich hin und zurück.

Kosten: Selbstbehalt von EUR 19,60 pro Lehrjahr.

Antrag: Bestätigung von der Berufsschule besorgen und beim Verkehrsunternehmen (z.B. ÖBB) einreichen. Den Antrag auf Ausstellung eines Freifahrausweises für Fahrten zu und von der Schule (pdf-File) können Sie von der Homepage des Sozialministeriums downloaden (siehe LINK in Infobox).

Schulfahrtbeihilfe 1

Voraussetzung: Sie fahren ein- oder zweimal pro Woche vom Wohnort in die Berufsschule und zurück und können kein öffentliches Verkehrsmittel benützen und der kürzeste Weg in einer Richtung ist mindestens 2 km lang (für Behinderte gilt die Kilometerbegrenzung nicht).

Höhe der Beihilfe:

 Wegstrecke Beihilfe/Monat
 bis 10 km Wegstrecke EUR 4,40
 über 10 km Wegstrecke EUR 6,60

Antrag: Beim Wohnsitzfinanzamt bis zum 30. Juni des dem Schuljahr folgenden Kalenderjahres vom Familienbeihilfenbezieher einreichen. Das Antragsformular Schulfahrtbeihilfe für Fahrten zwischen der Wohnung im Inland und der Schule (pdf-File) können Sie von der Homepage des Finanzministeriums downloaden (siehe LINK in Infobox).

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 Links 
Antrag für Fahrtenbeihilfe 1
Antrag für Fahrtenbeihilfe 2
Antrag für Schülerfreifahrt
Antrag für Schulfahrtbeihilfe 1
Antrag für Schulfahrtbeihilfe 2
Antrag für Lehrlingsfreifahrt
AMS Entfernungsbeihilfe


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