|
|
Freifahrt & Fahrtenbeihilfe
|
|
|
 |
Für die Fahrt vom Wohnort zum Lehrbetrieb und zur Berufsschule haben Lehrlinge - je nach Verkehrsmittel, Entfernung usw. - Anspruch auf Freifahrt oder Fahrtenbeihilfe.
Die von der AK geforderte Gleichstellung der Lehrgangsberufsschüler mit den Jahresberufsschülern bei der Freifahrt wurde von der Regierung nicht umgesetzt: Im September 2002 wurde für die Internatsschüler lediglich eine Fahrtenbeihilfe beschlossen.
|
|