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Berufsschule  

Wer meldet mich wann bei der Berufsschule an?

Der Lehrberechtigte ist verpflichtet, seinen Lehrling binnen zwei Wochen ab Beginn des Lehrverhältnisses bei der zuständigen Berufsschule anzumelden. Erfolgt die Anmeldung gar nicht oder zu spät, macht sich der Lehrberechtigte strafbar.

Wodurch kann ich vom Besuch der Berufsschule befreit werden?


Eine Befreiung von der Berufsschulpflicht ist möglich,

  • wenn der Lehrling eine dem Lehrplan entsprechende oder gleichwertige Ausbildung bereits erfolgreich abgeschlossen hat.
  • wenn gesundheitliche, wirtschaftliche, soziale oder sonstige in der Person des Lehrlings liegende Gründe vorhanden sind.

    Erkundigen Sie sich im Einzelfall bei der Schulleitung oder beim Landesschulrat.

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