Werkvertrag
Werkvertragsnehmer/-in sind Sie, wenn Sie sich verpflichten, ein bestimmtes Werk herzustellen.
Sie schließen also einen Werkvertrag ab, bei dem nicht vorgeschrieben ist, wann, wo und wie sie arbeiten. Anders als beim freien Dienstvertrag arbeiten Sie also selbständig.
Werkvertragsnehmer/-innen müssen sich selbst bei der Gewerblichen Sozialversicherung melden.
- auf Erfolg ausgerichtet
- Erfolgsgarantie
- keine persönliche Arbeitspflicht
- Verwendung eigener Arbeitsmittel
- Der Werkunternehmer ist nicht in die Organisation des Werk-Bestellers eingegliedert
- keine persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit
Beispiel:
Wenn sich jemand bei einem Schneidermeister einen Anzug nähen lässt, entsteht zwischen dem Schneidermeister und dem Besteller ein Werkvertrag. Zwischen dem Gesellen, der den Anzug tatsächlich näht und dem Schneidermeister besteht aber ein Arbeitsvertrag.
zum SeitenanfangVersicherungspflicht
Für die Versicherungspflicht für WerkvertragsnehmerInnen gilt: Wenn Sie nur von Werkverträgen leben, müssen Sie sich ab jährlich 6.453,36 Euro Bruttoverdienst (laut Einkommenssteuerbescheid) bei der „Gewerblichen“ versichern.
Wenn Sie zusätzlich zu den Werkverträgen noch irgendwann während des Kalenderjahres zusätzliche Einkünfte haben (z.B. aus einem Dienstverhältnis, „freien“ Dienstverhältnis oder aus der Arbeitslosenversicherung) besteht die Versicherungspflicht ab 4.188,12 Euro Jahresbrutto.
Egal ob Sie die Grenzen überschreiten oder nicht, müssen Sie sich jedenfalls bei der „Gewerblichen“ melden. Es wird Ihnen dann ein Formular zugeschickt, in dem Sie angeben müssen, ob Sie im Kalenderjahr die Versicherungsgrenze überschreiten. Sie haben dadurch zunächst die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob Sie versichert sein wollen.
Ob Versicherungspflicht besteht, lässt sich erst mit dem Einkommenssteuerbescheid feststellen. Wenn ja, müssen Sie die Beiträge nachbezahlen. Wenn Sie sich nicht gemeldet haben, kommt zu den Beiträgen noch ein „Strafzuschlag“ von 9,3%.
Sozialversicherung
Die Kosten für die Sozialversicherung betragen 23,4% des steuerlichen Gewinnes für die Kranken- und Pensionsversicherung. Für die Unfallversicherung zahlen Sie monatlich € 7,65 (Stand 2008).
Sie haben keinen Anspruch auf Krankengeld und beim Arztbesuch 20% Selbstbehalt. Sie sind nicht arbeitslosenversichert, aber wenn Sie in der „Gewerblichen“ versichert sind, bleibt der Anspruch auf Arbeitslosengeld unbeschränkt erhalten.
