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Familienhospizkarenz  

Versicherungsschutz

Arbeitnehmer, die Maßnahmen der Familienhospizkarenz, vor allem volle Karenzierungen, in Anspruch nehmen, sind kranken- und pensionsversichert. In der Krankenversicherung bestehen für die Dauer der Familienhospizkarenz jedoch nur Ansprüche auf Sachleistungen (Krankenbehandlung, Medikamente).

Wird während der Familienhospizkarenz ein Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze (€ 349,01 Stand 2008) bezogen, besteht auch Anspruch auf Geldleistungen.

Bei voller Karenzierung werden für die Pensionsversicherung die Beitragszeiten in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes angerechnet (Stand 2008: € 747,-). Dieser Beitrag wird auch bei Sinken des Entgelts unter die Geringfügigkeitsgrenze als Beitragsgrundlage herangezogen und aus Mitteln des AMS getragen.

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