|
|
Der Kollektivvertrag regelt Ansprüche, die nicht im Gesetz stehen
|
|
|
 |
Viele Arbeitnehmer glauben, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und jährliche Lohnerhöhungen seien gesetzlich garantiert. Sind sie aber nicht! Diese und andere wichtige Regelungen zugunsten der Arbeitnehmer werden Jahr für Jahr in Kollektivverträgen von den Gewerkschaften mit den Arbeitgebern ausgehandelt.
Je höher der Anteil an Gewerkschaftsmitgliedern in einer Branche, desto besser sind die Kollektivverträge (KV).
|
|