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Arbeitnehmerkündigung ("Selbstkündigung")
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Sowohl Kündigungsfrist als auch Kündigungstermin sind unbedingt zu beachten!
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Grundsätzlich beendet auch eine frist- oder terminwidrige Kündigung das Arbeitsverhältnis zum angegebenen Termin. Verletzt der Arbeitgeber Frist oder Termin, ist der Arbeitnehmer so zu stellen, als ob der Arbeitgeber korrekt gekündigt hätte (z.B. Anspruch auf Kündigungsentschädigung).
Verletzt der Arbeitnehmer Frist oder Termin, hat dies negative Folgen. Zum Beispiel den Verlust der Urlaubsersatzleistung aus dem laufenden Urlaubsjahr, Verlust der Sonderzahlungen (kollektivvertragsabhängig), Schadenersatzpflicht etc. |
Kündigungsfrist
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| Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum von der Verständigung des Arbeitgebers bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. |
Kündigungstermin
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| Kündigungstermin ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses und nicht der Tag, an dem die Kündigung ausgesprochen wird. |
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