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 Pfad: Home | Arbeit & Recht | Beendigung des Dienstverhältnisses | Selbstkündigung
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Arbeitnehmerkündigung ("Selbstkündigung")  

Sowohl Kündigungsfrist als auch Kündigungstermin sind unbedingt zu beachten!

Grundsätzlich beendet auch eine frist- oder terminwidrige Kündigung das Arbeitsverhältnis zum angegebenen Termin. Verletzt der Arbeitgeber Frist oder Termin, ist der Arbeitnehmer so zu stellen, als ob der Arbeitgeber korrekt gekündigt hätte (z.B. Anspruch auf Kündigungsentschädigung).

Verletzt der Arbeitnehmer Frist oder Termin, hat dies negative Folgen. Zum Beispiel den Verlust der Urlaubsersatzleistung aus dem laufenden Urlaubsjahr, Verlust der Sonderzahlungen (kollektivvertragsabhängig), Schadenersatzpflicht etc.

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum von der Verständigung des Arbeitgebers bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses.

Kündigungstermin

Kündigungstermin ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses und nicht der Tag, an dem die Kündigung ausgesprochen wird.

zurück Seite Seite 1 Ab wann gilt die Kündigung?
Kündigungsfrist & Kündigungstermin


 FAQ 
Muss ich schriftlich kündigen?
Muss ich eine Begründung für meine Kündigung geben?
Bekomme ich Arbeitslosengeld?
Wie lange bin ich krankenversichert?
Steht mir während der Kündigungsfrist bezahlte Freizeit zu?
Kann ich während der Kündigungsfrist dienstfrei gestellt werden?
Bekomme ich auch dann eine Abfertigung, wenn ich selber kündige?
Kann ich meinen Resturlaub in der Kündigungsfrist konsumieren?
 Musterbrief 
Musterkündigung (rtf/6 kb)
 Broschüre 
Selber kündigen, gekündigt werden


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