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Verlängerung der Karenz  

Die Mutter teilt ihrem Dienstgeber bis zum Ende der Schutzfrist mit, dass sie bis zum 1. Geburtstag des Kindes (= 1.7.2004) in Karenz geht. Später entscheiden die Eltern, dass sie die restliche Karenzzeit bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes teilen; zuerst weitere 6 Monate die Mutter, dann 6 Monate der Vater. Die Mutter muss dies ihrem Dienstgeber spätestens 3 Monate vor dem 1. Geburtstag mitteilen; der Vater seinem Dienstgeber spätestens 3 Monate vor Ablauf des 18. Lebensmonats.

Da der Kündigungs- und Entlassungsschutz jedoch erst 4 Monate vor Antritt beginnt, muss die Mutter die Verlängerung in der Zeit von 1.3. - 31.3.2004, der Vater in der Zeit von 1.9. - 30.9.2004 bekanntgeben. - Es ist also jeweils nur 1 Monat Zeit!


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